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  • Entschädigung für NSU-Opfer

100 000 Euro für ein Menschenleben

Die Thüringer Landesregierung bringt einen Entschädigungsfonds auf den Weg, von dem Angehörige der NSU-Opfer profitieren sollen

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 3 Min.

Um das Leid derer wenigstens etwas zu mildern, die durch die Verbrechen der rechtsradikalen Terrorzelle »Nationalsozialistischer Untergrund« Angehörige verloren haben oder verletzt worden sind, will der Freistaat Thüringen in den nächsten Monaten insgesamt mehr als eine Million Euro als Entschädigung auszahlen. Die dafür notwendige Richtlinie sei inzwischen vom Kabinett der Landesregierung gebilligt worden, sagt Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne). Sein Ressort war mit der Erarbeitung der Richtlinie beauftragt worden. Die geplante Verteilung der Gelder sei bereits mit den Angehörigen und ihren Vertretern besprochen worden. »Wir wollten es einfach und unbürokratisch machen. Ich denke, das ist eine gute Lösung, die wir da gefunden haben«, sagt Lauinger.

Gerade jetzt, da der NSU-Prozess in München unmittelbar vor seinem Ende steht, sei es ein deutliches Signal an die Hinterbliebenen der NSU-Opfer und die Verletzten, dass Thüringen die Zahlungen endgültig auf den Weg bringe, sagt Lauinger. Am Mittwoch soll im NSU-Prozess das Urteil fallen.

Dem NSU werden unter anderem zehn Morde sowie mehrere Sprengstoffattentate und Banküberfälle zur Last gelegt. Das Terrortrio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt war in Jena aufgewachsen und hatte sich dort radikalisiert. 1998 waren sie in den Untergrund gegangen, 2011 waren sie nach einem gescheiterten Bankraub in Eisenach aufgeflogen. Auch aus dieser Konstellation hatten Vertreter des Freistaates in den vergangenen Jahren immer wieder eine besondere Bedeutung Thüringens nicht nur bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen hergeleitet, sondern auch betont, das Land habe den Hinterbliebenen der NSU-Opfer und allen anderen, die durch die Terroristen geschädigt wurden, gegenüber eine besondere Verantwortung.

Nach Angaben Lauingers soll die Familie jedes Menschen, der vom NSU ermordet worden ist, vom Freistaat 100 000 Euro erhalten. Gebe es innerhalb der Familie keine Einigkeit darüber, wem das Geld zustehe, gelte die gesetzliche Erbfolge, sagt Lauinger. Bei zehn Mordopfern werde also eine Million Euro gebraucht. Zusätzlich sollten alle, die durch die Verbrechen des NSU verletzt worden sind, 3000, 10 000 oder 20 000 Euro erhalten; je nach der Schwere ihrer Verletzung. Insgesamt stehen nach einem Beschluss des Landtages aus dem vergangenen September 1,5 Millionen Euro bereit, um Hinterbliebene und Verletzte zu entschädigen.

Lauinger ist überzeugt davon, dass diese Summe ausreichen wird, auch wenn derzeit nicht abschließend klar sei, wie viele Verletzte ihre Entschädigung beantragen würden. Die Obfrau der LINKEN im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss, Katharina König-Preuss, sagt, sie gehe von 60 bis 100 Menschen aus, die Anspruch auf die Verletzten-Entschädigung hätten. Sollten die 1,5 Millionen Euro nicht vollständig gebraucht werden, um Zahlungen an die Hinterbliebenen oder Verletzten zu leisten, werde mit dem übrigen Geld ein Härtefall-Fonds für sie eingerichtet, sagt Lauinger.

König-Preuss, die als eine der engagiertesten NSU-Aufklärerinnen bundesweit gilt, begrüßt die nun vorliegende Richtlinie. »Mit den Bestimmungen zur Entschädigung der Opfer und deren Hinterbliebenen leistet Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung der eigenen Verantwortung an den menschenverachtenden und rassistischen Mord- und Terrortaten des NSU«, sagt sie.

Gleichzeitig mahnt die Landtagsabgeordnete, die Entschädigungsregelungen seien nur ein Schritt, um der Thüringer Verantwortung für die Taten des Terrortrios gerecht zu werden. »Als nächstes erwarte ich von der Landesregierung konkrete Schritte zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Errichtung einer Stätte zur Erinnerung und Mahnung unter Einbeziehung der Opferangehörigen und Betroffenen.« Seit Jahren wird in Thüringen darüber diskutiert, wo und wie an die Opfer des NSU würdig erinnert werden kann.

Nach Angaben einer Sprecherin der Thüringer Staatskanzlei steht inzwischen zwar fest, dass eine solche Erinnerungsstätte in Erfurt errichtet werden soll. Wo genau im Stadtgebiet und in welcher Form ist ihren Angaben nach allerdings noch immer unklar. Auch für eine Einweihung dieses Mahnmals gibt es noch keinen absehbaren Termin.

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