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Nord Stream: Klage gescheitert

Ostsee-Gaspipeline kann weitergebaut werden

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Die umstrittene Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 darf in deutschen Gewässern weitergebaut werden. Der Umweltverband NABU scheiterte auch vor dem Bundesverfassungsgericht damit, einen Baustopp zu erzwingen. Die Richter wiesen sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch einen Eilantrag ab, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte (Az. 1 BvR 1401/18).

Über die Trasse sollen ab Ende 2019 jährlich bis zu 55 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas nach Deutschland fließen. Ende Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald einen NABU-Eilantrag gegen die Baugenehmigung abgelehnt. Die schwierigen Rechtsfragen könnten erst im Hauptverfahren geklärt werden, so die Begründung. Dagegen wehrte sich der Verband in Karlsruhe - ohne Erfolg. Der NABU bedauerte die Entscheidung und erklärte, die Pipeline schädige die sensible Meeresumwelt der Ostsee massiv. Erste Schäden seien bereits sichtbar. Wann das OVG in der Hauptsache verhandelt, ist noch offen. dpa/nd Kommentar Seite 4

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