2.500 Euro Strafe für zerrissene Deutschlandfahne

Er habe »Verachtung für die mit der Flagge symbolisierte staatliche Ordnung zum Ausdruck bringen wollen«, argumentierte die Richterin.

  • Florian Brand
  • Lesedauer: 2 Min.

Weil er nach Ansicht des Berliner Amtsgericht Tiergarten die Flagge der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft hat, ist ein Informatiker zu 50 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte ein Bild von einer zerrissenen Deutschlandfahne auf sozialen Medien mit den Worten »ein Zeichen setzen« und »#Cutthegold« geteilt. Auf dem Bild war der Goldrand der Deutschlandfahne abgetrennt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass damit der Straftatbestand der »Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole« gegeben war.

Zu Beginn der Verhandlung am Dienstag ließ der 38-Jährige von seiner Anwältin eine kurze Stellungnahme verlesen, in der er gestand, die zerrissene Flagge am 7. Juni 2016 an der Tür zu seinem Berliner Büro vorgefunden zu haben, diese daraufhin fotografierte und über seinen persönlichen Facebook-, Instagram- und Twitterkanal teilte. Ein Facebook-Nutzer hatte Anzeige erstattet.

Nicht nachgewiesen werden konnte ihm, dass er die Flagge dort selber angebracht hatte, wie es ursprünglich in der Anklageschrift hieß. Ihr sei wichtig hervorzuheben, dass ein Rest des Goldrandes an der Flagge noch zu erkennen sei, sagte die Richterin. Damit sei unverkennbar, dass es sich einst um eine Deutschlandflagge gehandelt habe. Mit seiner Geschichte stehe die Fahne für das Recht des deutschen Staates auf Selbstdarstellung und damit stellvertretend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Er habe »Verachtung für die mit der Flagge symbolisierte staatliche Ordnung zum Ausdruck bringen wollen«, argumentierte die Richterin. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, wie die Verteidigung des Angeklagten argumentiert hatte, trete damit zurück.

Mit der Strafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro folgte die Richterin im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 40 Tagessätze zu 60 Euro gefordert. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Eine schwarz-rote Fahne aufzuhängen, sei nicht strafbar, sagte sie. Die Anwältin kündigte Rechtsmittel an.

Das Strafgesetzbuch sieht bei »Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole« in schweren Fällen neben Geldstrafe sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren Haft vor. Denkbar wäre auch eine Einstellung gegen eine Auflage. Dass derartige Vorfälle vor Gericht landen ist trotzdem eher unüblich. Zuletzt wurde vor einigen Jahren ein Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der eine Fahne, die im Klo lag, ins Netz gestellt hatte. Gegen 200 Euro stellte das Amtsgericht Rostock das Verfahren ein.

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