Abgeschobener Sami A. soll zurückgeholt werden
Münster. Der nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Mittwoch die Beschwerde der Stadt Bochum gegen die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung ab, wie das Münsteraner Gericht mitteilte. Die Abschiebung von A., der Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei »offensichtlich rechtswidrig« gewesen. Der zuletzt in Bochum lebende A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von deutschen Behörden als »Gefährder« eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit A. nicht vor. AFP/nd
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