Abgeschobener Sami A. soll zurückgeholt werden

  • Lesedauer: 1 Min.

Münster. Der nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Mittwoch die Beschwerde der Stadt Bochum gegen die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung ab, wie das Münsteraner Gericht mitteilte. Die Abschiebung von A., der Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei »offensichtlich rechtswidrig« gewesen. Der zuletzt in Bochum lebende A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von deutschen Behörden als »Gefährder« eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit A. nicht vor. AFP/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.