Amt geht auf Tuchfühlung

Florian Brand will mit keiner Behörde intim werden

  • Florian Brand
  • Lesedauer: 2 Min.

»Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Auswertung von Datenträgern allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig.« Wenn Sie jetzt noch da sind und noch nicht abgeschaltet haben, haben Sie soeben einen dieser sogenannten Gummiparagrafen zur Kenntnis genommen, die ohnehin derzeit wieder voll im Trend sind. Zu finden im »Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet«. »Kernbereich privater Lebensgestaltung«: Das meint in etwa die letzte Bastion der Intim- und Privatsphäre eines Menschen (Ja, auch die eines Geflüchteten!), die qua Gesetz gegen staatliche Eingriffe absolut geschützt ist. Und trotzdem sahen sich die staatlichen Autoritäten in der Ausländerbehörde in den letzten drei Jahren offenbar 40-mal genötigt, in ebendiese absolut schützenswerte Sphäre einzudringen, um Angaben jener Menschen, die es eigentlich zu schützen gilt, auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

»Die Auswertung von Fotos erfolgt nicht«, heißt es auf Anfrage des »nd« aus der Senatsverwaltung für Inneres. Na, herzlichen Glückwunsch - Was jedoch ausgelesen wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Antwort der Senatsverwaltung auf die Anfrage des LINKE-Datenschutzsprechers, Niklas Schrader, heißt es hingegen: Ausgewertet würden unter anderem E-Mails, SMS- und WhatsApp-Nachrichten sowie solche vergleichbarer Nachrichtendienste. Womit wiederum der eingangs zitierte »Gummiparagraf« ad absurdum geführt wird, denn nichts anderes als die persönlichsten und intimsten Empfindungen teilen wir heutzutage nun mal via WhatsApp, Telegram oder Threema miteinander.

Dass jegliche staatliche Autorität sich von diesen Informationen fernzuhalten hat, ist unstrittig. Warum es die Ausländerbehörde dennoch nicht juckt, die Nöte und Ängste ihrer Klient*innen zu sichten, ist unbegreiflich. Dieses Vorgehen gehört geahndet.

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