Kongos Ex-Warlord Bemba darf nicht zur Wahl antreten

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Kinshasa. Der frühere Warlord Jean-Pierre Bemba darf nicht zur Präsidentschaftswahl in der Demokratischen Republik Kongo antreten. Die Wahlkommission bezeichnete Bembas Kandidatur bei der für den 23. Dezember angesetzten Abstimmung als »unzulässig«. Seine Partei kündigte am Samstag an, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Bemba war Anfang August in den Kongo zurückgekehrt, nachdem er die vergangenen elf Jahre im Ausland verbracht hatte, darunter zehn Jahre in Haft.

Kongos früherer Vizepräsident war 2008 festgenommen und 2016 vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem ehemaligen Milizenführer waren Kriegsverbrechen in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik angelastet worden. Aufgrund schwerer Verfahrensfehler hob das Gericht die langjährige Haftstrafe Anfang Juni jedoch in einem Berufungsverfahren auf.

Die Wahlkommission begründete ihre Entscheidung gegen die Zulassung Bembas zur Wahl damit, dass dieser im März dieses Jahres vom IStGH in einem anderen Prozess wegen Zeugenbestechung zu einer Geldstrafe von 300 000 Euro und einem Jahr Haft verurteilt wurde. AFP/nd

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