Streit um Geräte im Ferienhaus

Scheidungsurteil

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Bei der Verteilung des Vermögens im Scheidungsverfahren einigte sich ein Ehepaar auf einen Vergleich. Die Ehefrau übertrug ihrem Mann das Eigentum an einem Ferienhaus in der Türkei. Als Gegenleistung sollte sie einen Betrag von 19 000 Euro erhalten. Davon zog der Mann später 1300 Euro ab, um neue Elektrogeräte zu kaufen. Seine Frau hatte in der Einbauküche des Ferienhauses Backofen, Kühlschrank und Kochfeld ausgebaut und mitgenommen. Das sei ihr Recht, weil sie die Geräte angeschafft habe.

Das Oberlandesgericht Bremen (Az. UF 86/17) entschied zu Gunsten des Ehemannes. Die Elektrogeräte gehörten zwar nicht zu den »wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes«, aber sie seien als Zubehör des Hauses anzusehen und sind bewegliche Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Gebäudes dienen. Die Pflicht, dem Ehemann das Eigentum am Ferienhaus zu übertragen, umfasse daher auch die in der Einbauküche des Hauses installierten Geräte. OnlineUrteile.de

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