Bund steht für A1 mobil nicht gerade

Gericht weist Klage von Autobahnbetreiber zurück

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Hannover. Der Bund muss nicht für die finanziellen Probleme des angeschlagenen privaten Autobahnbetreibers A1 mobil aufkommen. Das Landgericht Hannover wies am Freitag eine Millionenklage des Unternehmens gegen die Bundesrepublik ab. Eine Anpassung des Vertrags zwischen dem Bund und der A1 mobil wegen eines »Wegfalls der Geschäftsgrundlage« komme nicht in Betracht, begründete der Vorsitzende Richter Peter Bordt das Urteil.

A1 mobil hatte vom Bund Zahlungen von knapp 800 Millionen Euro gefordert, da das Unternehmen erhebliche Einnahmeausfälle wegen schlechterer Verkehrsmengen als erwartet hatte. Ihm drohte deshalb die Pleite. A1 mobil hatte im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft 2008 einen Vertrag mit 30-jähriger Laufzeit mit dem Bund abgeschlossen. Bei solchen Projekten wird der Autobahnausbau privat finanziert. Der Geldgeber betreibt die Strecke für mehrere Jahrzehnte und erhält im Gegenzug vom Bund jährlich die dort anfallenden Mauteinnahmen. Das Landgericht argumentierte, das Unternehmen habe mit dem Vertrag auch das »Risiko« übernommen, dass der mautpflichtige Verkehr zurückgeht. Eine Berufung ist zulässig. AFP/nd

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