Belgische Richter gegen Auslieferung von Rapper
Madrid. Belgien darf den in Spanien wegen »Verherrlichung von Terror« verurteilten Rapper Valtònyc vorerst nicht ausliefern. Dies entschied ein Gericht in Gent am Montag in erster Instanz. Die in Spanien geahndeten Delikte seien in Belgien so nicht strafbar, sagte eine Gerichtssprecherin. Der von Spanien erlassene europäische Haftbefehl sei folglich nicht wohlbegründet. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil anfechten. Der aus Mallorca stammende Rap-Musiker mit dem bürgerlichen Namen Josep Miquel Arenas war 2017 wegen seiner Texte in Spanien zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Februar bestätigte das Oberste Gericht in Spanien das Urteil. Vor Haftantritt floh der Musiker jedoch nach Belgien. Valtonyc erklärte nach dem Urteil: »Die Geschichte wird von denen geschrieben, die gewinnen, und wir gewinnen weiter.« Sein Anwalt Gonzalo Boye sagte der Deutschen Presse-Agentur, sein Mandant sei »sehr zufrieden«. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.