Sektenarzt bleibt straffrei

Urteil gegen Mediziner der Colonia Dignidad in Deutschland nicht gültig

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Düsseldorf. Ein chilenisches Gerichtsurteil gegen den in Deutschland lebenden ehemaligen Arzt der Siedlung Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, darf hierzulande nicht vollstreckt werden. Das Hopp zur Last gelegte Verhalten reiche nicht aus, um auch nach deutschem Recht eine Strafbarkeit zu begründen, entschied das Oberlandesgericht in Düsseldorf (OLG). Es sei nicht zulässig, die Strafe hier zu verbüßen.

Der Mediziner war nach Angaben des OLG in einem Prozess in Chile zu einer gut fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er dem früheren Siedlungschef Paul Schäfer Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern geleistet hatte. Nach den getroffenen Tatsachenfeststellungen würden Hopp allerdings keine »konkreten dienlichen Handlungen« vorgeworfen, betonte das deutsche Gericht. Dass Hopp der Leitung der Siedlung angehörte und an der Gründung eines Internats mitwirkte, reiche nicht, um eine Beihilfetat zu begründen.

In der 1961 gegründeten sektenartigen Siedlung Colonia Dignidad wurden zur Zeit der chilenischen Militärdiktatur von Augusto Pinochet (1973-1990) Menschen vergewaltigt, gefoltert und getötet. Die Siedlung war von dem aus Deutschland geflohenen ehemaligen Wehrmachtsgefreiten und Laienprediger Paul Schäfer nahe der Stadt Parral, rund 350 Kilometer südlich der Hauptstadt Santiago, gegründet worden. AFP/nd

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