16-Jährige dürfen in Thüringen wählen

AfD scheitert vor Verfassungsgericht

  • Lesedauer: 2 Min.

Weimar. 16- und 17-Jährige dürfen bei Kommunalwahlen in Thüringen auch künftig ihre Stimme abgeben. Das entschieden Thüringens Verfassungsrichter am Dienstag in Weimar. Die Senkung des Wahlalters um zwei Jahre verstoße nicht gegen das Grundgesetz und die Thüringer Landesverfassung, begründeten sie ihre Entscheidung. Die Landesparlamente hätten einen gesetzgeberischen Spielraum beim Festlegen des Wahlalters bei der Abstimmung über Kommunalparlamente, Bürgermeister- und Landratswahlen. Die AfD hatte eine Überprüfung der Wahlalter-Regelung in Thüringen verlangt.

Sie meldete damit Zweifel an, dass Minderjährige die nötige Reife haben, um das Wahlrecht auszuüben. Die AfD scheiterte mit ihrer Normenkontrollklage in allen Punkten. Dabei ging es auch um das Teilnahmerecht von Bürgern anderer EU-Länder an Bürgerbegehren und -entscheiden sowie von 14- bis 17-Jährigen und Ausländern an Einwohneranträgen.

Der Thüringer Landtag hatte 2015 das Wahlalter bei Kommunalwahlen um zwei Jahre von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Mehrere andere Bundesländer haben eine ähnliche Regelung. Tausende junge Leute hatten sich im April an der Wahl von Landräten und Bürgermeistern im Freistaat beteiligt. 2019 werden in Thüringen die Kommunalparlamente neu gewählt.

Die Landesregierung sowie Vertreter der rot-rot-grünen Koalition sehen durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts die demokratischen Mitwirkungsrechte junger Leute gestärkt. «Ich freue mich, dass das Gericht die gesetzlichen Regelungen in Thüringen bestätigt hat», sagte Innen-Staatssekretär Uwe Höhn.

Die Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Susanne Hennig-Wellsow, erklärte: «Das ist eine Absage an alle, die 16- und 17-Jährigen nicht zutrauen, für die Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Dabei geht es bei vielen politischen Entscheidungen gerade auch um ihre Zukunft.» Sie bekräftigte das Ziel, das Wahlalter auch bei Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken. Dafür ist allerdings eine Verfassungsänderung nötig, bei der Rot-Rot-Grün auf die Stimmen der CDU als größter Oppositionsfraktion angewiesen wäre.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Stefan Möller, zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. «Die Art und Weise, wie das Minderjährigenwahlrecht legitimiert wurde vom Verfassungsgericht, befriedigt uns nicht», sagte er.

Die Thüringer Verfassungsrichter sahen unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl durch die Wahlalter-Senkung nicht verletzt. «Der Kreis der Wahlberechtigten wird nicht eingeschränkt, sondern erweitert, sagte der Vorsitzende Richter, Klaus von der Weiden. Zudem hätten Kommunalwahlen im Gegensatz zu Landtagswahlen einen starken örtlichen Bezug. dpa/nd

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