Minister warnt vor übereilten Schritten

Thüringen: Maier will Debatte über Versammlungsgesetz

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Erfurt. Um weiter gegen Rechtsrock-Konzerte in Thüringen vorzugehen, will Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) auch eine Debatte über ein Thüringer Versammlungsgesetz anstoßen. »Ich bin immer wieder bereit, darüber zu diskutieren. Aber ich warne davor, das Versammlungsrecht vorschnell zu ändern, denn sonst werden wir in Karlsruhe eine Niederlage erleben, die wehtut«, sagte Maier am Mittwoch in Erfurt. Bei möglichen Änderungen im Versammlungsrecht gehe es um »juristische Spitzfindigkeiten«, sagte Maier. Es brauche aber auch eine gesellschaftliche Diskussion darüber, ob man dies überhaupt wolle.

Von einem ersten Versuch, das derzeit geltende Versammlungsrecht mit einem Thüringer Gesetz zu verschärfen, war die rot-rot-grüne Landesregierung im Februar abgerückt. Mit dem Gesetzentwurf wollte das Innenministerium rechtsextreme Demonstrationen an historisch sensiblen Tagen erschweren. Ein externes Gutachten hatte von einer Verschärfung abgeraten, die rechtlichen Bedenken wuchsen und das Vorhaben wurde schließlich abgebrochen.

Maier sagte, im Kampf gegen Neonazi-Konzerte sei es womöglich sinnvoller, sich auf das Durchsetzen von strengen Auflagen zu konzentrieren. Der Innenminister hatte am Montag angekündigt, zusammen mit den Landkreisen das Einrichten einer zentralen Versammlungsbehörde für ganz Thüringen prüfen zu wollen. Die Chefin des Thüringischen Landkreistages, Martina Schweinsburg (CDU), zeigte sich am Mittwoch offen für diese Idee. »Es kommt auf die Inhalte an. Wenn es vernünftige Vorschläge sind, werden wir uns dem nicht verschließen«, sagte Schweinsburg.

Nach den Vorstellungen Maiers müssten dann alle Versammlungen ab einer bestimmten Größe und Relevanz bei der zentralen Versammlungsbehörde angemeldet werden. Immer wieder werden in Thüringen rechtsextreme Konzerte als politische Versammlungen angemeldet, weil sie dann nur schwer zu verbieten sind. Für das Genehmigen solcher Versammlungen sind die Kreise verantwortlich, sie können Auflagen erteilen. In der Vergangenheit scheiterten solche Auflagen aber oft. Mit einer zentralen Versammlungsbehörde hofft Maier, die Qualität der Auflagenbescheide zu heben und wirksamer gegen Neonazi-Konzerte vorgehen zu können. dpa/nd

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