Information über Abtreibung weiter kriminell

Gießener Gericht bestätigt Urteil gegen Kristina Hänel wegen »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche

  • Jana Frielinghaus
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Landgericht Gießen hat am Freitag ein Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel bestätigt. Das Amtsgericht der Stadt hatte gegen sie im November 2017 eine Geldstrafe von 6000 Euro wegen unerlaubter »Werbung« für Abtreibungen verhängt. Dagegen war sie in Berufung gegangen.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches sieht vor, dass, wer seines »Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise« Unterstützung bei Schwangerschaftsabbrüchen »anbietet, ankündigt, anpreist«, mit »Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft« wird.

Tatsächlich bietet die Gynäkologin und Allgemeinmedizinerin Hänel auf ihrer Homepage lediglich an, Patientinnen auf Nachfrage Informationen über Methoden und Risiken des Eingriffs zuzusenden.

Der Richter wie auch die Staatsanwaltschaft hätten Sympathien für die Ärztin bekundet, berichtete Kersten Artus am Freitag im Gespräch mit »nd«. Artus ist Vorsitzende des Hamburger Landesverbandes von Pro Familia, der unter anderem bundesweit Schwangerschaftskonfliktberatungen anbietet, und war als Prozessbeobachterin vor Ort.

Hänels Anwalt Karlheinz Merkel beantragte in der Verhandlung, Paragraf 219a vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Bis eine Einschätzung aus Karlsruhe vorliege, solle das Verfahren ausgesetzt werden, forderte er. Die Norm sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da sie das Recht der Ärzte auf Berufsfreiheit und das Informationsrecht von Frauen verletze.

Richter Johannes Nink erklärte, eine direkte Anrufung des Verfassungsgerichts sei nicht möglich. Zugleich betonte er gegenüber Hänel, auch er finde das geltende Recht nicht zeitgemäß, und fügte hinzu: »Sie müssen dieses Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz.«

Hänel und ihr Anwalt kündigten anschließend vor zahlreichen Unterstützern und Journalisten an, gegen die Gießener Entscheidung Revision vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main einzulegen. Bereits vor Verhandlungsbeginn hatten rund 150 Menschen vor dem Gericht ihre Solidarität mit Hänel bekundet. Unter den Demonstrantinnen waren auch deren Kolleginnen Nora Szasz und Natascha Nicklaus, gegen die ebenfalls ein Verfahren wegen Verstoßes gegen Paragraf 219a vor dem Amtsgericht Kassel läuft.

Im Bundestag wird seit einem Jahr über den Paragrafen debattiert - nicht zuletzt, weil Hänel vor ihrem ersten Prozess eine Petition für seine Streichung gestartet hatte, die von mehr als 150 000 Menschen unterzeichnet wurde. Die SPD hatte das zunächst unterstützt. Doch CDU und CSU hatten in der Großen Koalition klargestellt, dass sie höchstens zu Formulierungsänderungen bereit wären.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Justizressortchefin Katarina Barley (beide SPD) sprachen sich am Freitag für eine schnelle »Reform« aus. Barley zeigte sich gegenüber der »Rheinischen Post« optimistisch, dass »noch in diesem Herbst« eine Lösung gefunden werden könne. Mit Agenturen

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