Gemeinsam gegen die Konzerne

Die neue Musterfeststellungsklage soll Verbraucher wie Justiz entlasten

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Christian Rumpke gibt nicht klein bei. »Volkswagen wurde zwar zu Strafen verurteilt«, beklagt der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, »aber die Verbraucher sind in Deutschland bislang auf ihrem Schaden sitzen geblieben.« Das soll sich ändern. Ab dem 1. November gibt es die neue Musterfeststellungsklage, und der erste Prozess wird gegen den VW-Konzern geführt werden. Der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat angekündigt, zusammen mit dem Automobilclub ADAC eine Massenklage gegen VW einzureichen. Ziel ist die Feststellung, dass der weltgrößte Autohersteller Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.

Bislang fehlte im deutschen Zivilrecht die Möglichkeit, ähnlich gelagerte Fälle zu bündeln, was Gerichte bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringt. Abhilfe schaffen soll nun die sogenannte Musterfeststellungsklage. »Ein Meilenstein« sei erreicht, jubelte im Sommer der Verbraucherzentrale Bundesverband, als das Gesetz vom Bundestag verabschiedet worden war. Trotzdem entspricht es in einigen Punkten nicht den Vorstellungen der Verbraucherschützer. So müssen sich Betroffene vor Prozessbeginn entscheiden, ob sie an einer Klage teilnehmen möchten. Sie müssen dann mit dem Risiko leben, dass ein Urteil für sie auch negativ ausfallen kann. Auch erlaubt die »zivilprozessuale Musterfeststellungsklage« es nur Verbänden, stellvertretend für geschädigte Kunden Klage gegen ein Unternehmen einzureichen. Voraussetzung ist, dass der Missstand wenigstens zehn Verbraucher betrifft. Das ist bei dem »Diesel-Gate« offenbar der Fall.

Damit der vzbv Klage vor Gericht erheben kann, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in einem Klageregister einschreiben. Dies dürfte der Verband aber schaffen. Eigenen Angaben zufolge sollen sich schon fast 40 000 Verbraucher für die Klage interessiert. Insgesamt könnten laut Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) allein beim VW-Skandal zwei Millionen Verbraucher von der neuen Klagemöglichkeit profitieren

Betroffene können sich noch bis zum ersten Tag des Gerichtsverfahrens in das Register eintragen. Das ist deshalb wichtig, weil sie dadurch ihren Anspruch wahren. Nur so können VW-Fahrer verhindern, dass ihre Forderung verjährt. Das gilt beispielsweise auch für Handwerksbetriebe, die sich durch eine manipulierte Motorsoftware in ihren Autos geprellt fühlen.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, befasst sich ein Oberlandesgericht mit dem Fall. Dessen Entscheidung kann unter Umständen vor dem Bundesgerichtshof oder vor dem Europäischen Gerichtshof als höchste Instanzen angefochten werden. Die Entscheidung der Richter ist dann aber für alle gleich gelagerten Fälle bindend. Dennoch müssen Autofahrer danach noch einmal selbst aktiv werden: Alle im Klageregister Eingetragenen können ihren individuellen Schaden vor Gericht geltend machen und eine individuelle Entschädigung einklagen. Ob dies in der Praxis so reibungslos funktioniert, wie der Gesetzgeber hofft, bleibt abzuwarten.

Klageberechtigt sind keineswegs jede Initiative, jeder Interessenverband oder gar jeder Rechtsanwalt, wie etwa in den USA. Damit soll ein Stilbruch im deutschen Recht verhindert werden. Kritiker befürchteten nämlich eine vollständige Amerikanisierung. In den Vereinigten Staaten war die Massenklage vor rund 50 Jahren geschaffen worden, um mehr Chancengleichheit für Verbraucher und Kunden gegenüber großen Konzernen zu schaffen.

Doch was einst gedacht war, um »kleinen Leuten« zu helfen, hat sich längst zu einer florierenden Klageindustrie ausgewachsen. Um eine solche Entwicklung in Deutschland zu verhindern, wurde von der Bundesregierung die Musterfeststellungsklage auf einen kleinen Kreis beschränkt: Klagebefugt sind nur Verbraucherverbände, die wenigstens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben. Sie dürfen eine Klage nicht aus Gewinnstreben erheben. Und es dürfen nicht mehr als fünf Prozent ihrer Einnahmen von Unternehmen stammen. Womit beispielsweise viele Umweltverbände ausgeschlossen bleiben dürften.

In Frage kommen also nur größere Institutionen wie der vzbv, der gewerkschaftsnahe Automobilclub ACE oder die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) in Düsseldorf ist dieser Kreis zu klein: »Auch in Europa ist es dringend erforderlich, Pharma-Geschädigten die Möglichkeit einzuräumen, gemeinsam für ihre Rechte zu streiten« - ohne eine große Institution dazwischen schalten zu müssen.

Weitere Gerichtsverfahren sind in Vorbereitung. So sollen sich Dutzende Verbraucher auf der Internetplattform »Deine Klage« für eine Musterfeststellungsklage gegen den Telefonanbieter O2 zusammengeschlossen haben. Und Verbraucherzentralen erwägen, gegen negative Zinsen in Riester-Verträgen von Banken und Sparkassen vorzugehen.

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