Petition gegen Rechtsrock gestartet

Bundesverfassungsgericht soll Neonazi-Konzerte als kommerzielle Veranstaltungen einordnen

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 2 Min.

Den Thüringer Landtag hat eine Petition erreicht, Rechtsrock-Konzerte in Zukunft nicht mehr unter den grundgesetzlich garantierten Schutz der Versammlungsfreiheit fallen zu lassen. Darin wird gefordert, Neonazi-Konzerte vom Bundesverfassungsgericht als kommerzielle Veranstaltungen und nicht als politische Kundgebungen einzuordnen zu lassen.

»Die Veranstalter der Rechtsrockkonzerte argumentieren, diese seien politische Versammlungen, da politische Textinhalte musikalisch aufgeführt werden und politische Devotionalien verkauft werden«, heißt es im Petitionstext. »Diese Argumentation halten wir für falsch.« Die bloße Zurschaustellung eines rechtsextremen Lebensgefühls reiche nicht, um deren Einordnung als Versammlung zu rechtfertigen. »Vielmehr sind sie Mittel zum Zweck der Gewinnerzielung und haben nach dem Gesamteindruck einen Vergnügungscharakter.«

Auf Rechtsrock-Konzerten werden regelmäßig hohe fünf- oder sogar kleinere sechsstellige Summen umgesetzt. In Themar hatten die Veranstalter im vergangenen Jahr alleine aus Eintrittsgeldern schätzungsweise 210 000 Euro eingenommen. Immer wieder wurde deshalb argumentiert, dieser kommerzielle Charakter sei nicht mit dem einer Versammlung vereinbar. Unter Juristen ist allerdings durchaus umstritten, wie viel Geld auf einer Versammlung verdient werden darf, ehe sie damit zu einer Kommerzveranstaltung wird. Auch aus den Reihen der Thüringer Landespolitik gibt es daher seit Längerem Forderungen, diese Frage höchstrichterlich zu klären.

Eingereicht hat die Petition vor wenigen Tagen Diana Hennig, die für die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling arbeitet. In den nächsten Monaten wolle sie im Freistaat Unterschriften für die Petition sammeln, so Hennig. Die bisherige Resonanz auf die Eingabe habe sie positiv überrascht.

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