BGH kippt Urteil zu Beitragserhöhungen
Karlsruhe. Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung können nicht allein deshalb für unwirksam erklärt werden, weil ein für solche Anpassungen gesetzlich vorgeschriebener Treuhänder womöglich nicht unabhängig ist. Wenn dieser ordnungsgemäß bestellt worden sei, finde eine gesonderte Prüfung seiner Unabhängigkeit durch die Zivilgerichte nicht statt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Der BGH hob ein Urteil auf, das einen Versicherungskonzern zu Beitragsrückzahlungen verurteilt hatte. AFP/nd
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