Straftäter darf abgeschoben werden
Speyer. Die Bundesrepublik darf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufolge einen in Deutschland geborenen verurteilten Straftäter in die Türkei abschieben. Angesichts der Schwere seiner Drogendelikte und seiner mangelnden Integration in Deutschland sei eine Abschiebung des in Speyer lebenden türkischen Staatsbürgers rechtens, argumentierten die Straßburger Richter in dem Urteil vom Donnerstag. Der Mann hatte sich gegen seine Abschiebung vor dem Gericht gewehrt. Die Richter unterstrichen zudem, dass Staaten bei der Entscheidung, welche Ausländer auf ihrem Staatsgebiet leben dürfen, eine große Eigenständigkeit genießen. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.