- Aus dem Netz gefischt
- Paragraf 219a
Ausgehendrickst
Yannic Hendricks denunziert Ärzte, die Abtreibungen durchführen - die öffentliche Nennung seines Namens durch Medien ist legitim urteilte nun ein Gericht
Ich mache das ganz für mich allein«, beschrieb Yannic Hendricks sein Hobby, das Denunzieren, in einem »taz«-Interview im vergangenen Jahr. Seit gut drei Jahren will der Abtreibungsgegner nach eigener Aussage mindestens 60 bis 70 Anzeigen gegen Ärzt*innen erstattet haben, die seiner Meinung nach gegen den umstrittenen Paragrafen 219a verstießen. Als Begründung gab er in besagtem Interview an: »Das ist halt so mein Hobby.«
Bislang konnte der Abtreibungsgegner seinem Hobby weitgehend ungestört nachgehen. In der Öffentlichkeit gab er sich allenfalls unter dem Pseudonym »Markus Krause« zu erkennen. Doch damit ist nun Schluss, wie das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil klarstellte. Yannic Hendricks hatte Personen und Medien per Anwalt abmahnen lassen, die seinen Klarnamen verwendeten - darunter auch die Onlineplattform Buzzfeed News Deutschland. Letztere wehrte sich dagegen und bekam nun Recht.
Jeden Tag lesen rund 25.000 Menschen unsere Artikel im Internet, schon 2600 Digitalabonennt*innen und über 500 Online-Leser unterstützen uns regelmäßig finanziell. Das ist gut, aber da geht noch mehr! Damit wir weiterhin die Themen recherchieren können, die andere ignorieren und euch interessieren. Hier mitmachen!
Jan Hegemann, ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt, der Buzzfeed vertritt, argumentierte: »Herr Hendricks nimmt mit seinen vielfältigen Strafanzeigen gegen Mediziner am öffentlichen Meinungskampf um eine die Öffentlichkeit gerade in diesen Wochen und Monaten intensiv beschäftigende Frage teil: die Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Abtreibungsleistungen gemäß § 219 StGB. Diesen Meinungskampf führt Ihr Mandant nicht alleine mit seinen Strafanzeigen, sondern auch durch mehrere Interviewäußerungen, die er freilich im Schutze der ihm von den interviewenden Journalisten zugestandenen Anonymität abgegeben hat. Das ändert aber nichts an der Berechtigung anderer Medien, einen solcherart mit Interviews und Strafanzeigen in die Öffentlichkeit tretenden Aktivisten auch namhaft zu machen.«
Der Klarname des umtriebigen Abtreibungsgegners war ohnehin bereits seit mehreren Monaten im Netz präsent, etwa in Form eines Hashtags. Die Ärztinnen Kristina Hänel und Nora Szász, die beide von Hendricks angezeigt wurden, nannten den wirklichen Namen von »Markus Krause« ebenfalls in mehreren Interviews.
Der Fall sei vor allem deswegen netzpolitisch relevant, weil es um den freien Zugang zu Informationen gehe, argumentiert Chris Klöver auf netzpolitik.org. Yannic Hendricks beschreibt sein Vorgehen im »taz«-Interview wie folgt: »Ich überlege mir: Wo würden schwangere Frauen im Internet suchen? Also auf Seiten von Arztpraxen. Ich gucke dann, ob ich auf Seiten stoße, auf denen angegeben ist, dass Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Wenn das der Fall ist, dann erstatte ich online Strafanzeige.«
Klöver schreibt weiter: Der Fall sei Teil eines öffentlichen Kampfes um die Diskurshoheit im Zusammenhang mit Abtreibungen. Im Kern gehe es um die Frage, ob Abtreibungen in unserer Gesellschaft als etwas »Normales« gelten oder weiterhin moralisch verpönt sein sollten.
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.