Kuhglockenstreit: Klage abgewiesen
München. Im Holzkirchener Kuhglockenstreit hat das Landgericht München II am Donnerstag die Klage einer Frau abgewiesen, die sich durch das Geläut der Glocken an den Hälsen der Kühe auf dem Nachbargrundstück gestört fühlte. Das berichtete der Bayerische Rundfunk. Zuvor hatte bereits der Ehemann der Beschwerdeführerin geklagt. Im September 2015 war es zu einem Vergleich gekommen: Die Kühe mit Glocken sollten mindestens 20 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Das brachte dem Ehepaar aber offenbar nicht die erhoffte Ruhe, weshalb jetzt die Frau klagte. Ihre Beschwerde wurde mit der Begründung abgewiesen, sie sei nicht die Eigentümerin, sondern nur Besitzerin des Grundstücks in Erlkam bei Holzkirchen. nd
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