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Bald im »Reißverschlussverfahren«

Für Landtagswahlen in Brandenburg soll ab 2020 eine 50-prozentige Frauenquote vorgeschrieben werden

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 4 Min.

Die rot-rote Koalition in Brandenburg gibt ein bundesweit einzigartiges Beispiel. Sie greift dazu einen Vorschlag der oppositionellen Grünen auf. Den Parteien im Bundesland soll vorgeschrieben werden, zu Landtagswahlen künftig nur noch mit Landeslisten anzutreten, auf denen abwechselnd männliche und weibliche Kandidaten stehen. Das Parité-Gesetz (Gleichheitsgesetz) soll an diesem Donnerstag vom Landtag beschlossen werden.

Die Grünen wollen zustimmen, obwohl ihre ursprüngliche Idee eingedampft wurde. Es ist nämlich so, dass 44 von 88 Landtagssitzen an die Gewinner der einzelnen Wahlkreise vergeben werden. Ob nun ein Mann oder ein Frau einen Wahlkreis gewinnt, lässt sich nicht vorhersehen. Die Grünen hatten auch dafür eine Lösung. Sie wollten die Zahl der Wahlkreise halbieren und in jedem der dann 22 Wahlkreise sollten von jeder Partei je ein Direktkandidat und eine Direktkandidatin nominiert werden. Es würde einen männlichen und einen weiblichen Sieger geben, die beide ins Parlament einziehen. Doch aus dieser eleganten Lösung wurde nichts. Die SPD hielt dies nicht für praktikabel.

Darum wird auch in Zukunft nicht garantiert sein, dass mindestens genauso viele Frauen wie Männer im Landtag sitzen. Immerhin sind aber bei den Parteien, die jetzt schon Listen im sogenannten Reißverschlussverfahren aufstellen - es sind die SPD, die LINKE und die Grünen - im Moment Frauen und Männer genau gleich stark in den Fraktionen vertreten, beziehungsweise in der Linksfraktion gibt es sogar neun Frauen und acht Männer.

In Berlin trifft das brandenburgische Vorhaben beim rot-rot-grünen Senat auf Interesse. Es gibt Signale, dem guten Beispiel Brandenburgs folgen zu wollen. Doch in Brandenburg müssen sich die Befürworter erst einmal durchsetzen. Einige Kleinstparteien haben Verfassungsbeschwerde angekündigt: die Piraten, die neofaschistische NPD und bei der in Brandenburg ebenfalls ziemlich unbedeutenden FDP die Nachwuchsorganisation Junge Liberale. Sie argumentieren, dass in Artikel 12, Absatz 2 der Landesverfassung festgehalten ist, niemand dürfe wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Dagegen argumentiert die Landtagsabgeordnete Ursula Nonnemacher (Grüne), die Gleichstellung sei sogar verfassungsrechtlich geboten. Diesen Streit mag das Verfassungsgericht entscheiden. Interessant ist allerdings, dass der CDU-Abgeordnete Björn Lakenmacher eine »Staatskrise« befürchtet. Er erkennt an, dass die Regelung für die Landtagswahl am 1. September 2019 noch nicht gelten soll, sondern erst ab 2020. Die übernächste Landtagswahl wäre erst 2024 dran. Wenn aber Neuwahlen notwendig werden, und das Parité-Gesetz erst danach durch das Verfassungsgericht gekippt wird, dann hätte man den Salat.

Der Einwand Lakenmachers kommt nicht von ungefähr. Die Idee von Neuwahlen ist alles andere als abseitig. Wegen der Umfragewerte - SPD, AfD, CDU und LINKE liegen im Moment mit 17 bis 23 Prozent alle etwa gleichauf - wird mit schwierigen Koalitionsverhandlungen gerechnet, zumal die Grünen wenig Lust zeigen, die seit 1990 dauerregierende SPD mit einer rot-rot-grünen Koalition an der Macht zu halten. Ein Bündnis aus CDU, LINKE und Grüne wird ernsthaft erwogen, könnte aber auf Parteitagen von CDU und LINKE noch in letzter Minute gekippt werden - weil die inhaltlichen Differenzen zu groß und die kulturellen Gepflogenheiten zu unterschiedlich sind. Nun fehlt aber Brandenburg die Zeit für langwierige Verhandlungen und Abstimmungen. So ein ewiges Hin und Her wie mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Bundestagswahl 2017 kann sich das Bundesland nicht leisten. Das verhindern zwei Bestimmungen der Landesverfassung. Die erste dieser Bestimmungen lautet: »Der Landtag tritt spätestens am 30. Tag nach seiner Wahl zusammen.« Die zweite besagt: »Kommt die Wahl des Ministerpräsidenten innerhalb von drei Monaten nach der Konstituierung des Landtages nicht zustande, so gilt der Landtag als aufgelöst.« Es würde danach tatsächlich Neuwahlen geben, die dann - wenn man dem CDU-Politiker Lakenmacher glaubt - im schlimmsten Fall in eine Staatskrise münden.

Aber da macht sich die Landtagsabgeordnete Andrea Johlige (LINKE) keine Sorgen. Das Parité-Gesetz werde erst ab Mitte 2020 gelten. »Das sollte reichen«, findet sie. Bis dahin könnte das Verfassungsgericht entschieden haben. Übrigens sei die Besorgnis Lakenmachers vorgeschoben. Die CDU habe einen Gesetzentwurf mit einer unverbindlichen Regelung vorgelegt, wonach Frauen auf Wahllisten berücksichtigt werden sollen - und dies solle sofort in Kraft treten.

Derweil werden im Internet erbitterte Diskussionen über das Gesetzesvorhaben geführt. Eine Bemerkung der LINKE-Landesvorsitzenden Anja Mayer, die das Parité-Gesetz als einen »großen Schritt zu echter Gleichberechtigung in der Politik« bezeichnete, führte bei Gegnern des Vorhabens zu wütenden Kommentaren wie »idiotisch« und »doktrinärer Schwachsinn«. Mayer prangert aber unbeirrt den aktuell erschreckend niedrigen Frauenanteil in den Parlamenten an. Ausgehend davon sei Deutschland ein »Entwicklungsland«, sagt Mayer. »Wir belegen weltweit nur Rang 47 mit einem Frauenanteil von 30,7 Prozent im Bundestag. Das ist nicht zeitgemäß, das ist peinlich!«

Die CDU hält sich, von der Warnung vor einer Staatskrise abgesehen, in der Sache etwas bedeckt. Der Landesverband pendelt zwischen konservativen Einstellungen und modernen Ansichten. Zwar gibt es unter den 21 CDU-Landtagsabgeordneten gegenwärtig nur fünf Frauen. An qualifiziertem Personal mangelt es den Christdemokraten aber keineswegs. Sie hätten mit einer Pflichtquote kein Problem. Erinnert sei nur an die CDU-Frauen, die bereits in Spitzenpositionen waren: Johanna Wanka als Wissenschaftsministerin, Barbara Richstein als Justizministerin, Saskia Ludwig als Fraktionsvorsitzende oder Dietlind Thiemann als Oberbürgermeisterin von Brandenburg/Havel.

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