Verfassungsschutz darf AfD nicht als »Prüffall« bezeichnen

Urteil: Inlandsgeheimdienst hätte die Einstufung der Partei nicht öffentlich bekanntgeben dürfen

  • Lesedauer: 1 Min.

Köln. Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als »Prüffall« bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg. Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall sei, erklärte das Gericht. (Az.13 L 202/19)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar die AfD öffentlich zum Prüffall erklärt. Dagegen stellte die AfD einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag nun statt. Der Bezeichnung als Prüffall komme in der Öffentlichkeit eine »negative Wirkung« zu, erklärte das Gericht.

Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels Rechtsgrundlage »rechtswidrig und auch unverhältnismäßig«. Da die Behörde eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch Wiederholungsgefahr.

Dem Antrag sei daher bereits im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil in diesem Jahr noch Europawahlen und Landtagswahlen anstünden. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. AFP/nd

- Anzeige -

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -