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Kein Posten für Verfassungsfeinde
Robert D. Meyer hätte Mariana Harder-Kühnel auch nicht gewählt
Man darf gespannt sein, ob die AfD-Fraktion ihrer Drohung Taten folgen lässt und nun den Gang nach Karlsruhe wagt, nachdem Mariana Harder-Kühnel auch im dritten Anlauf bei der Wahl zur Vizepräsidentin des Bundestags durchgefallen ist. Eine andere Möglichkeit bleibt ihr nicht, will sie nicht zum wiederholten Mal als eine Partei dastehen, die laut poltern kann, aber letztlich durch Inkonsequenz im Handeln glänzt.
Die Chancen, dass das Verfassungsgericht den Bundestag dazu verdonnert, der Rechtsaußenpartei doch noch einen Vizepräsidentenposten zuzugestehen, tendieren gegen null. Eine Geschäftsordnung kann nicht höher wiegen als das Grundgesetz, das die Gewissensfreiheit eines jeden Abgeordneten garantiert. Und dieses Recht schließt ein, Nein zu sagen. Egal, ob es dabei um ein Gesetz oder eine Personalie geht.
Richtig ist: Harder-Kühnel hat zwar weder den Faschismus als »Vogelschiss« in der deutschen Geschichte bezeichnet, noch das Holocaustmahnmal zum »Denkmal der Schande« erklärt. Aber sie ist auch nicht dafür bekannt, den Gaulands und Höckes Widerstand zu leisten. Bestenfalls läuft sie mit, weil der um sich greifende völkische Nationalismus Wahlerfolge beschert, schlimmstenfalls teilt sie diese Ideologie. In beiden Fällen ist sie für einen der wichtigsten Posten in unserer Demokratie völlig ungeeignet.
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