Ohne Auslands-Adresse

Personalausweis

  • Lesedauer: 1 Min.

So das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 26. März 2019. Ein Tschechien lebender deutscher Rechtsanwalt und seiner Tochter wollten, dass die deutsche Botschaft in Prag in ihren Personalausweisen den Eintrag »keine Hauptwohnung in Deutschland« durch ihre Adresse in Tschechien ersetzt.

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, so das Gericht. Das Personalausweisgesetz sähe einen Eintrag einer ausländischen Anschrift nicht vor. Im Ausweis dürfen schließlich nur behördlich prüfbare Angaben stehen, was nicht in allen Ländern gewährleistet sei. AFP/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.