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Datenschützer warnen vor Lockerung der Regeln

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) hat am Mittwoch vor einer Lockerung der Pflichten für Unternehmen gewarnt. Bisher müssen Betriebe einen Datenschutzbeauftragten benennen, sofern mehr als zehn Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Bei einer Lockerung würden aber vor allem kleine und mittelständische Unternehmen mit dem Datenschutz alleingelassen, sagte der BvD-Vorstandsvorsitzende Thomas Spae-ing am Mittwoch in Berlin. Denn auch so müssten sie die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung befolgen. Niedersachsen hatte im April einen entsprechenden Änderungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der aber wieder von der Agenda gestrichen wurde. Auch die FDP kritisiert eine angeblich überproportionale Belastung kleiner Firmen. dpa/nd

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