Burkini-Verbot für Koblenz gekippt
Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz hat das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vorläufig gekippt. Das Verbot verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, hieß es. Damit dürfe die Klägerin ab sofort wieder im Burkini - ein Ganzkörper-Badeanzug - in die städtischen Schwimmbäder. Die Muslimin hatte erklärt, wegen einer Rückenkrankheit seien ihr ärztlich Schwimmbadbesuche angeraten worden. Wegen ihres Glaubens könne sie nur mit Burkini baden. Der Koblenzer Stadtrat hatte mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts schwimmen dürfen. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.