Burkini-Verbot für Koblenz gekippt

  • Lesedauer: 1 Min.

Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz hat das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vorläufig gekippt. Das Verbot verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, hieß es. Damit dürfe die Klägerin ab sofort wieder im Burkini - ein Ganzkörper-Badeanzug - in die städtischen Schwimmbäder. Die Muslimin hatte erklärt, wegen einer Rückenkrankheit seien ihr ärztlich Schwimmbadbesuche angeraten worden. Wegen ihres Glaubens könne sie nur mit Burkini baden. Der Koblenzer Stadtrat hatte mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts schwimmen dürfen. dpa/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.