Gericht: Helmpflicht auch für Sikhs
Leipzig. Auch Turban tragende Angehörige der Religionsgemeinschaft der Sikh müssen beim Motorradfahren einen Helm aufsetzen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Zwar könne die Helmpflicht Sikhs mittelbar in der freien Ausübung ihrer Religion beeinträchtigen. Empfänden sie jedoch die Pflicht zum Tragen eines Turbans, müssten sie auf das Motorradfahren verzichten, begründeten die Richter. (AZ: BverwG 3 C 24.17) Eine dadurch ausgelöste Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit sei hinzunehmen. Die Helmpflicht schütze nicht nur den Träger des Helms, sondern auch Unfallbeteiligte. Ausnahmen seien möglich, wenn Sikhs auf das Motorrad angewiesen seien, hieß es weiter. Dies traf hier jedoch nicht zu, da der Kläger auch einen Autoführerschein besitzt. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.