Krise durch Unterlassung

Nicolas Šustr über den bevorstehenden U-Bahnnotstand

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Dem Betrieb der Berliner U-Bahn droht der Notstand. Die juristischen Auseinandersetzungen um die dringend nötige Lieferung von bis zu 1500 U-Bahnwagen bis ins Jahr 2033 haben den angepeilten Zeitplan Makulatur werden lassen. 2021 hätte der erste neue Zug auf Berliner Schienen stehen sollen. Vor 2022 oder 2023 wird das allerdings nichts werden, davon kann man schon jetzt ausgehen. Statt der dringend nötigen Taktverdichtung - der Nahverkehrsplan stellte eine Angebotssteigerung um 50 Prozent auf vielen Linien ab 2023 in Aussicht - ist eher von Ausdünnungen auszugehen.

Dem klagenden Schienenfahrzeugkonzern Alstom, der gegen die Vergabe an den Konkurrenten Stadler Pankow juristisch vorgeht, ist eigentlich kein Vorwurf zu machen. Der Rechtsweg steht in einem Rechtsstaat nun mal jedem offen. Und er muss sich angesichts eines Auftragswerts von über drei Milliarden Euro schon sehr sicher sein, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Sonst würde er in Hinblick auf die hohen Kosten wohl von einer Klage absehen.

Obwohl die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schon ihre letzte, sogenannte Notbestellung von U-Bahnzügen um Haaresbreite komplett versaut hätten, hat der Senat dem Unternehmen bei diesem ungleich größeren Auftrag offenbar freie Hand gelassen herumzustümpern. Mit dem lapidaren Satz der BVG-Aufsichtsratsvorsitzenden und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), dass Beschwerden bei Vergaben dieser Größenordnung nichts ungewöhnliches seien, macht es sich die Senatorin zu einfach.

Bereits im März 2014 forderte der Fahrgastverband IGEB eine Bestellung von U-Bahnzügen, nachdem die BVG eine Rückstellung von fast 160 Millionen Euro auflösen konnte. Weder der damalige Verkehrssenator und heutige Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) noch Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) gingen darauf ein. Die Wagen wären heute schon im Einsatz.

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