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Ausweitung der Überwachung

Martin Kröger über den Einsatz von Drohnen bei der Polizei

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Starten von Drohnen ist bei vielen technikbegeisterten Hobbypiloten beliebt - warum sollte nicht auch die Polizei Berlin die neuen Möglichkeiten, die sogenannte Multicopter bieten, nutzen? Zunächst: Als Privatperson sollte man in Berlin nicht einfach eine ferngesteuerte Drohne starten, damit macht man sich nämlich an vielen Stellen strafbar. Es droht ein Ordnungsgeld. Insbesondere in der Nähe von Flughäfen und rund um den Reichstag gelten strikte Flugverbotszonen. Bei Zwischenfällen droht sogar eine Anklage wegen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

Dass die Berliner Polizei auf den Einsatz eines Mulitcopters zurückgreift, ist indes nicht grundsätzlich abzulehnen. Bereits seit 2014 gibt es eine Drohne, mit der die Polizei bei Straftaten oder Unfällen den Tatort abfotografiert. Der lokal begrenzte Einsatz erleichtert die Arbeit der Polizei und ist in keiner Weise bedrohlich für die Bürgerrechte. Als die Drohne seinerzeit erstmals startete, wurde seitens der Pressestelle der Polizei auch immer auf Nachfrage betont, dass das Fluggerät niemals bei Demonstrationen oder Versammlungen für sogenannte Überblicksaufnahmen eingesetzt werden solle.

Die jüngsten Aufnahmen von einem Einsatz einer Drohne bei einem Training mit einer Einheit der Bereitschaftspolizei deuten dagegen darauf hin, dass diese Grundsätze nicht mehr so streng genommen werden. Wie die temporären Videomasten symbolisieren auch die Drohnen eine Ausweitung der Überwachung. Das ist absehbar.

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