Künast legt Beschwerde gegen Beleidigungsurteil ein

Grünen-Politikerin will sich »auch stellvertretend für viele andere« wehren

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Berlin. Die Grünen-Politikerin Renate Künast geht gegen das umstrittene Urteil des Landgerichts Berlin zu Hasskommentaren gegen sich vor. Künast werde zusammen mit der Organisation HateAid am Mittwoch Beschwerde einlegen, teilte HateAid mit. Dann muss sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall befassen.

»Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar«, erklärte die ehemalige Bundesministerin. Sie wolle sich mit allen Mitteln des Rechtsstaats wehren - »auch stellvertretend für viele andere«.

Das Urteil vom 9. September hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Die Berliner Richter ließen Kommentare bei Facebook wie »Drecks Fotze«, »Stück Scheiße«, »Schlampe« oder »Geisteskranke« zu. Künast erklärte, »als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren.«

Laut HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg führte der Beschluss zu großer Verunsicherung unter Betroffenen von Hasskommentaren. In der Beratung würden viele Menschen jetzt fragen, ob es überhaupt Sinn ergebe, sich rechtlich gegen Hass im Netz zu wehren.

Auch die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed sieht die Berliner Entscheidung im Fall Künast äußerst kritisch. Sie spricht gegenüber »nd« von einem »Justizskandal, der so nicht vertretbar ist.« Deswegen hat sie Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen die Richter und Richterinnen gestellt, die im Fall Künast das Urteil gefällt haben.

Unter Juristen sei man einhellig der Meinung, dass eine Fehlentscheidung getroffen worden sei und die nächste Instanz den Beschluss revidieren wird. Das reicht aus Hameds Sicht allerdings nicht aus, sie fordert, die Richter müssten für diesen Beschluss »Verantwortung tragen«.

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Als Strafverteidigerin sähe sie den Beleidigungsparagrafen im Strafgesetzbuch durchaus kritisch. »Man kann darüber durchaus geteilter Meinung sein, Gerichte haben sich allerdings an das geltende Recht und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu halten, in diesem Fall sehe ich eine Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips.« AFP/nd

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