Landgericht Köln untersagt Uber seinen wichtigsten Fahrdienst

Taxiunternehmer hatte geklagt / Gericht sieht Verletzung des Personenbeförderungsgesetzes

  • Lesedauer: 2 Min.

Köln. Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln, die der dpa vorliegt. Zuvor hatten »WDR« und die »Kölnische Rundschau« darüber berichtet. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. (Az.: 81 O 74/19)

Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - im Gegensatz zu Taxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, »die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind«.

Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.

Die Entscheidung fiel bereits im Juli, wurde aber erst jetzt bekannt. Grund hierfür waren Verzögerungen bei der Zustellung - erst ab dann gilt die einstweilige Verfügung und das Verbot greift. Uber hatte einer Gerichtssprecherin zufolge die Annahme an seiner Europazentrale in Amsterdam verweigert, weil für das deutsche Dokument keine Übersetzung mitgeschickt worden war. Ob eine zweite Zustellung inklusive Übersetzung inzwischen erfolgt ist, war unklar. Ein Firmensprecher wollte die Berichte nicht kommentieren.

Der Dienst Uber X spielt für das US-Unternehmen eine zentrale Rolle. Für Kunden hat diese Dienstleistung eine ähnliche Funktion wie Taxifahrten. Uber vermittelt über die App zum Teil auch Fahrten mit klassischen Taxis. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal