CDU-Minister will Schutz für Homosexuelle
»Konversionstherapien« sollen verboten werden
Berlin. Wer Schwule und Lesben mit einer »Konversionstherapie« umzupolen versucht, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Dies sieht ein am Montag zur Anhörung vorgelegter Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor. Bereits das Bewerben, das Anbieten und die Vermittlung derartiger »Therapien« könnte demnach künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die in den USA, aber auch in Deutschland verbreiteten Pseudo-Therapien zielen darauf ab, die homosexuelle Orientierung eines Menschen zu ändern und in heterosexuelles oder asexuelles Verhalten umzuwandeln. Zu den Behandlungen gehören Lichttherapie, Homöopathie und offenbar auch Elektroschocktherapie.
Dadurch entstehe »oft schweres körperliches und seelisches Leid«, sagte der Gesundheitsminister. »Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.« Ein Verbot sei »auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern«. Die Botschaft laute: »Es ist okay, so wie du bist.« Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren soll das Verbot nicht gelten, wenn der Behandler nachweist, dass der Behandelte über Einsichtsfähigkeit in Bedeutung und Tragweite der Behandlung verfügt.
»Es ist gut, dass nun ein konkreter Gesetzentwurf zur Diskussion im Parlament vorgelegt wird«, erklärt Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag. Sie nennt einen wirksamen Schutz gegen derartige Umpolversuche »überfällig«. Achelwilm fordert darüber hinaus Sanktionen gegen Vereine, »die Heilungsversprechen unter dem Siegel der Gemeinnützigkeit oder gar finanziert mit staatlichen Fördergeldern machen.« Kritisch sieht Achelwilm ebenso wie die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws die mögliche Ausnahmeregelung bei 16- bis 18-Jährigen.
Der Entwurf soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis Ende des Jahres ins Kabinett. Die FDP rief Spahn zu einem schnelleren Tempo im Gesetzgebungsverfahren auf. AFP/lla
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