Ärger um Checkpoint Charlie

Finanzverwaltung will den Bebauungsplan nicht mitzeichnen

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: 2 Min.

»Aus dem derzeitigen Entwurf und den enthaltenen Ausführungen zum Museum geht nicht eindeutig hervor, auf welche Umsetzungsvariante sich die dortigen Ausführungen beziehen. Vielmehr erfolgt eine Vorfestlegung auf eine nicht näher spezifizierte Ankaufvariante«, sagt Eva Henkel, Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen, mit Blick auf den Checkpoint Charlie. Um den gibt es laut einem Bericht des »Tagesspiegels« derzeit erneut Ärger. Die Zukunft des früheren Grenzübergangs zwischen Ost- und Westberlin sei demnach wieder völlig ungewiss. Grund: Die Finanzverwaltung unter Senator Matthias Kollatz (SPD) weigert sich, den Bebauungsplan (B-Plan) mitzuzeichnen.

Die Finanzverwaltung, heißt es, wolle zunächst eine »Klärung der Eigentumsverhältnisse«, zu der auch der Grundschuldgläubiger hinzugezogen werden müsse. Immobilieninvestor Trockland hatte die Grundschuld von rund 90 Millionen, die auf den Flächen am Checkpoint Charlie liegt, bereits 2015 erworben. Der umstrittene Investor wollte Büroflächen in Blockrandbebauung und eine Filiale des Hard-Rock-Hotels entstehen lassen.

Bei der frisch gewählten Regierungskoalition fanden die Pläne seinerzeit keine Zustimmung. Also begann der Senat, einen B-Plan auszuarbeiten, der bis zum 21. August 2019 in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auslag und kommentiert werden konnte (»nd« berichtete). »Aktuell befinden wir uns im regulären Mitzeichnungsverfahren, in dessen Rahmen alle beteiligten Senatsverwaltungen die Möglichkeiten haben, Anmerkungen und Änderungswünsche zur Vorlage vorzubringen«, so die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Grund für Panik sieht Sprecherin Katrin Dietl nicht. »Die Zeit drängt«, sagt sie dem »nd«, »aber von einem Kippen kann derzeit noch keine Rede sein.« Das Problem: Wird der B-Plan nicht bis Februar 2020 festgesetzt, dürfte Trockland laut Baugesetz seine ursprünglichen Pläne realisieren.

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