Bundesrechnungshof kritisiert Vorgehen Scheuers bei Pkw-Maut

Der Verkehrsminister steht weiterhin unter Druck, weil er 2018 Verträge zur Erhebung der Maut mit Betreibern abschloss, obwohl es keine Rechtssicherheit gab

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der Bundesrechnungshof hat das Vorgehen von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bei der Pkw-Maut scharf kritisiert. Das Ministerium habe beim Vertrag für die Erhebung der Maut »Vergaberecht verletzt« und »gegen Haushaltsrecht verstoßen«, heißt es in einem Bericht der Behörde an den Bundestag.

So habe das Ministerium über das finale Angebot des verbliebenen Bieters verhandelt, ohne den anderen Bietern Gelegenheit zu einem neuen Angebot zu geben. Zudem habe bei Vertragsabschluss »keine ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigung« vorgelegen, heißt es in dem Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Ministerium hatte bereits Anfang November in einer Reaktion auf eine noch unveröffentlichte Berichtsfassung Vorwürfe in »sämtlichen Punkten« zurückgewiesen. Dazu erklärt die Behörde nun im Bericht, die Stellungnahme des Ministeriums sei berücksichtigt und abschließend gewürdigt worden. Der Rechnungshof bleibe aber bei seiner Kritik.

Scheuer steht unter Druck, weil er die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut mit den Betreibern Kapsch und CTS Eventim schon 2018 geschlossen hatte, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die Pkw-Maut Mitte Juni für rechtswidrig. Direkt danach kündigte der Bund die Verträge. Daraus könnten Forderungen der Firmen in Millionenhöhe resultieren. Wegen des Maut-Debakels soll auch ein Untersuchungsausschuss kommen. dpa/nd

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