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LINKE will Pensionsansprüche von Ministern einschränken
Fraktionschef Bartsch stellt Ausnahmeregel in Frage / Zustimmung von FDP
Berlin. Die LINKE im Bundestag hat sich einem Medienbericht zufolge für die Streichung einer Ausnahmeregelung ausgesprochen, die Bundesministern unter bestimmten Bedingungen bereits nach zwei Jahren Pensionsanspruch gewährt. »Volle Ansprüche nach halber Arbeit? Das ist sehr fragwürdig«, sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch der »Süddeutschen Zeitung«.
Im Bundesministergesetz heißt es: »Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung hat von dem Zeitpunkt an, in dem die Amtsbezüge aufhören, Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat.« Zur Beendigung des Amtsverhältnisses heißt es dann unter anderem, »im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren«. Das Ruhegehalt beträgt 27,74 Prozent der Ministerbezüge. »Mehr als 4000 Euro, ohne Beiträge geleistet zu haben«, so Bartsch, das stehe »in keinem Verhältnis zum Durchschnittsrentner«.
FDP-Fraktionsvize Christian Dürr bezeichnete die Ausnahmeregelung in der Zeitung hingegen als grundsätzlich sinnvoll, »sonst würden Bundesminister, die beispielsweise nur dreieinhalb Jahre im Amt waren, gar keine Altersvorsorgeansprüche bekommen - das wäre nicht fair«. Jeder Minister habe »einen anstrengenden, verantwortungsvollen Job, der entsprechend gewürdigt werden sollte«. Aber es dürfe keine Bevorzugung geben. Wer weniger als vier Jahre im Amt war, sollte deshalb auch nicht mehr »die vollen 27,74 Prozent« erwerben können. Wie bei jedem normalen Arbeitnehmer müsse »der Anspruch im Verhältnis zur Dienstzeit stehen«. dpa/nd
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