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Streit über Kennzeichenerfassung

Koalition uneins über die Konsequenzen eines Gutachten der Datenschutzbeauftragten

Wegen eines Gutachtens der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge könnte es zum ersten Krach der Koalition von SPD, CDU und Grünen kommen. In diesem Gutachten protestiert die Datenschutzbeauftragte dagegen, dass die brandenburgische Polizei heimlich, automatisch und dauerhaft an relevanten Stellen der Autobahn die Kennzeichen der vorbeifahrenden Fahrzeuge aufnimmt und speichert.

Die Ansichten darüber, ob dies durch die Rechtslage gedeckt ist oder nicht, gehen zwischen der CDU einerseits und SPD und Grünen andererseits auseinander. CDU-Fraktionschef Jan Redmann verteidigte am Dienstag die höchst umstrittene Praxis zumindest prinzipiell. Er bezeichnete die automatische Kennzeichenerfassung als »sehr effektives Mittel«, das »dem Schutz von Menschen« diene. Im Jahr 2018 sei praktisch 147 Mal auf diese Daten zugegriffen worden. Redmann nannte als Beispiele selbstmordgefährdete Bürger und die Fahndung bei Bandenkriminalität. Richter hätten den Weg zum Zugriff auf die Daten frei gemacht.

Bekannt wurde die Tatsache, dass die Polizei schon seit Jahren dauerhaft Kennzeichen erfasst, bei den Ermittlungen im Falle der verschwundenen Berliner Schülerin Rebecca. Gerade in diesem Fall führte die Kennzeichenerfassung jedoch nicht zum Ermittlungserfolg. Durch die ständige Überwachung der Autobahn entstehen ungeheure Datensätze in den Speichern der Polizei - und zwar völlig unabhängig von Gerichtsbeschlüssen. Die müsse man möglicherweise »entzerren«, sagte Redmann. Er betonte, dass die CDU das Gutachten Hartges ernst nehmen werde.

Die Kennzeichenerfassung wurde zwar schon unter dem früheren Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) jahrelang praktiziert. Doch SPD-Fraktionschef Erik Stohn erkennt nun »erheblichen Diskussions- und Handlungsbedarf«. Er forderte, die Kennzeichenerfassung »unverzüglich« so auszugestalten, dass sie den Regeln des Datenschutzes entspricht. Die Umsetzung der gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten seien in der Vergangenheit »möglicherweise zu weit gefasst« gewesen. Die Anpassung werde »erhebliche Arbeit« erfordern. Es sei das Anliegen der SPD, der informationellen Selbstbestimmung genüge zu tun, versicherte Stohn. Vor einer endgültigen Bewertung werde er die Stellungnahme des Innenministeriums abwarten.

Von »sehr unterschiedlichen Positionen« der drei Koalitionspartner sprach Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke. Durch das Hartge-Gutachten fühle sich seine Fraktion bestätigt. »Wir gehen nicht davon aus, dass das Verfassungsgericht dies anders sehen wird.« Die von der Datenschützerin gerügte Praxis müsse geändert werden. Die anlassunabhängige Datenerfassung sei nicht im Sinne der Grünen. Er gehe davon aus, »dass dies nicht so bleiben wird wie es ist«, sagte Raschke.

Die Datenschutzbeauftragte Hartge hält die automatische Kennzeichenfahndung (KESY) im Aufzeichnungsmodus für unzulässig. Sie hat die datenschutzrechtlichen Verstöße nach eigener Auskunft beim Polizeipräsidium beanstandet. »Durch den dauerhaften Betrieb des Aufzeichnungsmodus sind ganz überwiegend unbeteiligte Personen betroffen, welche die Erfassungsgeräte auf den überwachten Straßenabschnitten passieren«, argumentiert Hartge. »Die Erfassung und Speicherung dieser Daten stellt einen unzulässigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.« Die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft hätten die Nutzung von KESY im Aufzeichnungsmodus nicht als konkretes technisches Mittel für die Observierung bezeichnet. Die Polizei habe über den Umfang der Datenverarbeitung selbst entschieden. Damit habe sie gegen das Gebot der Datensparsamkeit verstoßen. Die Speicherung der über Monate und Jahre gesammelten und nicht mehr erforderlichen Daten sei nicht erlaubt. Auch habe die Polizei es versäumt, die Zugriffsrechte auf die Kennzeichendaten strikt zu begrenzen. Es dürften eigentlich immer nur diejenigen Zugriff auf solche Daten haben, die sie unabdingbar benötigen. Inzwischen habe die Polizei zwar Maßnahmen ergriffen, um den Aufzeichnungsmodus nur zu aktivieren, wenn eine hinreichend konkrete Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliege, räumt Hartge ein. Außerdem habe sie die Zahl der Zugriffsberechtigten reduziert. Die bereits angesammelten Kennzeichendaten blieben jedoch gespeichert. Hartge sprach eine Warnung für den Fall aus, dass KESY mit den beanstandeten Mängeln weiterbetrieben wird.

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