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AfD steht ohne Räume für geplanten Parteitag da
Gerichtsbeschluss bestätigt Kündigung des Mietvertrages durch Saal-Betreiber im Berliner Bezirk Pankow
Berlin. Der Berliner AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen die Kündigung eines Mietvertrags über Räume für seinen Parteitag am kommenden Wochenende gescheitert. Das Landgericht Berlin wies den Antrag der AfD auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Vermieterin zurück, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Partei hatte am 20. Dezember den Mietvertrag geschlossen, der Saal-Betreiber im Bezirk Pankow erklärte aber am 6. Januar den Rücktritt davon, weil sie und ein Mitarbeiter bedroht worden seien. Die AfD kann noch Beschwerde einlegen.
Das Landgericht erklärte zu seiner Entscheidung, die Vermieterin habe »glaubhaft gemacht, dass ein Mitarbeiter wegen der geplanten Veranstaltung bedroht worden sei«. Sie dürfe selbst darüber »befinden, ob sie bereit sei, das Risiko durch die Vertragserfüllung auf sich zu nehmen«.
Die Entstehung dieses Risikos gehe »ersichtlich weit über die vertraglich übernommene Verpflichtung zur Bereitstellung von Veranstaltungsräumen hinaus«. Der Vermieterin stehe daher ein Recht zur Verweigerung der Leistung zu.
Der Berliner AfD-Parteitag war eigentlich bereits für November geplant gewesen. Der Landesverband hat jedoch seit Monaten Probleme bei der Suche nach Räumlichkeiten, weshalb zuletzt der 25. und 26. Januar vorgesehen waren. Die Partei wollte um 14.00 Uhr im Abgeordnetenhaus über das weitere Vorgehen informieren.
Bei dem geplanten Parteitag soll der Vorstand neu gewählt werden, wobei der bisherige AfD-Landeschef Georg Pazderski nicht wieder antritt. Zuvor wurde er bereits Anfang Dezember nicht wieder in den Bundesvorstand gewählt. Agenturen/nd
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