Mehr Beschwerden
Presserat
Beim deutschen Presserat sind im vergangenen Jahr 2175 Beschwerden und damit 137 mehr als im Vorjahr eingegangen. Das teilte das Gremium zur freiwilligen Selbstkontrolle der Presse am Montag mit. Davon bezogen sich den Angaben zufolge 738 und damit etwa jede dritte auf Lokal- oder Regionalzeitungen oder deren Onlineausgaben. 235 Beschwerden gingen gegen Boulevardzeitungen ein, 182 gegen überregionale Tageszeitungen.
2019 erteilte der Presserat zudem insgesamt 34 Rügen, sechs mehr als im Vorjahr. Dazu kamen 67 Missbilligungen und 96 Hinweise. Von den Rügen bezogen sich 14 auf die mangelnde Trennung redaktioneller und werblicher Inhalte. Beispielsweise wurde das Lob von Schauspielerinnen über eine Testfahrt mit einer Automarke abgedruckt, wobei nicht kenntlich gemacht wurde, dass sie sogenannte Markenbotschafterinnen des Autoherstellers waren.
Ebenfalls gerügt wurden Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, wenn also beispielsweise Redaktionen Namen oder Fotos von Opfern veröffentlichten, ohne dass es daran ein berechtigtes öffentliches Interesse gab.
Infolge der Anschläge in Halle an der Saale und im neuseeländischen Christchurch erteilte der Presserat außerdem Rügen für die Veröffentlichung von Ausschnitten der Videos, welche die Täter während ihrer Taten angefertigt hatten. Laut Pressekodex dürfen Medien sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen. Eine solche Veröffentlichung bedient demnach »überwiegend Sensationsinteressen«.
Interessanterweise fühlte sich der Presserat für fast jede dritte Beschwerde gar nicht zuständig. AFP/nd
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