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Versuchen, was geht?
Daniel Lücking über Handydaten und einen Schritt zum Überwachungsstaat
Ist ein Gesetz erst einmal in Kraft, braucht es jahrelange Auseinandersetzungen bis zum Bundesverfassungsgericht, um Fehler zu korrigieren. Die Coronakrise ist der Regierung leider wieder einmal ein Anlass zu testen, was geht. Ist die Angst der Bürger*innen groß genug, lassen sich Freiheitsrechte bei wenig Gegenwehr einschränken. Doch die Bürgerrechtler*innen schlafen nicht und kritisierten das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz. Die Regierung wirkte wie ertappt.
Eiligst betonte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), dass die permanente Ortung infizierter Personen und »tiefgreifende Einschnitte« in Freiheitsrechte nur dort erfolgen dürften, wo dies »zwingend erforderlich« sei. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ruderte fix zurück und sucht nun bis Ostern nach einer besseren Begründung, um Bürger*innenrechte einzuschränken.
Solidarität muss jetzt um so mehr beim Datenschutz gelten. Unsere Mobiltelefone sagen nichts darüber aus, ob wir Hygieneregeln oder Mindestabstände einhalten. Ihre Daten sind dafür zu grob. Feiner geht es, wenn jede Bewegung kontrolliert wird. Vielleicht per Videoüberwachung? Doch auch die Totalüberwachung wird den nächsten Nieser beim Spaziergang nicht verhindern. Freiheit heißt eben auch, mit einem Restrisiko zu leben und darauf zu vertrauen, dass Menschen sich angemessen verhalten.
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