Energetisch saniert und das Gegenteil getan
Keine Mieterhöhung
Es gibt aber laut Infodienst Recht und Steuern der LBS auch einige Ausnahmen - zum Beispiel dann, wenn die durchgeführten Energiesparmaßnahmen mit anderen Umbauten einhergehen. Die wiederum können genau das Gegenteil bewirken.
Der Fall: Ein Vermieter hatte den Fußboden des Dachbodens dämmern lassen, was als energiesparende Maßnahme zu verstehen war. Die monatliche Mieterhöhung sollte rund 25 Euro betragen, was die Mieterin allerdings verweigerte. Sie wies darauf hin, dass gleichzeitig andere Arbeiten stattgefunden hätten (Umwandlung des bislang geschlossenen Dachs in eine belüftete Dachkonstruktion), welche die Vorzüge der Energieeinsparung wieder zunichte gemacht hätten.
Das Urteil: Wenn eine energetische Sanierung durch gegenteilige Maßnahmen aufgehoben werde, rechtfertige das keine Mieterhöhung, entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az. 202 C 374/17). »Ohne einen vollständigen Vortrag« des Eigentümers, welche Arbeiten genau ausgeführt worden seien und wie das insgesamt zu einer Einsparung geführt habe, seien die Voraussetzungen für eine Umlage nicht zu prüfen, und sie könne deswegen nicht genehmigt werden. LBS/nd
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