Kreditprogramm und Quarantäne

Bundesregierung beschließt in Coronakrise weitere Maßnahmen für die Wirtschaft und gegen Virusausbreitung

Neben der Eindämmung der gesundheitlichen Folgen der Coronakrise für die Bevölkerung ist die weitestmögliche Aufrechterhaltung der Wirtschaft derzeit die zweite Mammutaufgabe für die Bundesregierung. Als weiteren Baustein der ökonomischen Krisenmaßnahmen hat das Corona-Krisenkabinett am Montag ein Schnellkreditprogramm für den Mittelstand beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Bund die Garantie für die Kredite zu 100 Prozent übernimmt. Unternehmen mit elf bis 50 Beschäftigten sollen so künftig vollständig vom Bund verbürgte Kredite in einer Höhe von bis zu 500 000 Euro erhalten können, teilte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Montag mit. Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 50 und 250 bekommen Kredite von bis zu 800 000 Euro, so Scholz. Die Zinsen für die Kredite liegen bei drei Prozent, die Laufzeit soll zehn Jahre betragen.

Beim neuen Schnellprogramm komme es nicht mehr auf die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung der Unternehmen durch die Banken an, erklärte Scholz. Stattdessen sollen »Kriterien aus der Vergangenheit« für die Kreditbewilligung herangezogen werden. Das Unternehmen müsse zum Beispiel bereits im vergangenen Jahr existiert sowie Umsätze und Gewinne gemacht haben. Dann könne der Schnellkredit ausgezahlt werden.

Grundsätzlich richtig, aber ...

»Das vom Corona-Kabinett beschlossene Kreditprogramm mit 100-prozentiger Staatshaftung ist zwar grundsätzlich das richtige Instrument zur Stabilisierung des Mittelstandes in der gegenwärtigen Krise«, so Klaus Ernst, wirtschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag. Notwendig sei aber auch, Zinszahlungen und Laufzeiten der Kredite so zu bemessen, dass diese von den Unternehmen auch angenommen würden. »Wenn aufgrund der 100-prozentigen Übernahme der Kreditrisiken durch die KfW für die Hausbanken kein Risiko mehr besteht, müssen sich auch deren Zinsen auf ein Minimum beschränken. Die Regularien der Kreditvergabe müssen so gestaltet werden, dass kurzfristig und mit möglichst wenig Bürokratie eine schnelle Kreditvergabe erfolgen kann«, so Ernst.

Auch Claudia Müller, Mittelstandsbeauftragte der Grünen-Fraktion im Bundestag, begrüßte grundsätzlich das Programm: »Erleichterungen bei der Kreditvergabe sind jetzt richtig, damit Kredite schneller bei Unternehmen ankommen. Auch bei der Tilgung der anderen KfW-Kredite braucht es Verlängerungen, damit die nächste Insolvenzwelle verhindert wird.« Wichtig wäre aus Müllers Sicht »auch die Ausweitung der Zuschüsse für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, statt einer neuen Kreditlinie, die Probleme in die Zukunft verschiebt. Auch hier sollte der Bund mit in Verantwortung gehen.«

Joachim Lang, der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes BDI, sprach von einem starken Signal für den Mittelstand. »Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt die Mittelstandslücke schließt«, so Lang. »Für unsere mittelständischen Unternehmen ist es überlebenswichtig, schnell und unbürokratisch Kredite zu erhalten. Dafür ist eine 100-prozentige Staatshaftung für eine klar begrenzte Zeit vertretbar.«

Quarantäne für Einreisende

Neben dem Schnellkreditprogramm beschloss das Krisenkabinett unter anderem auch die Empfehlung für die Bundesländer, dass Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer künftig grundsätzlich für zwei Wochen in häusliche Quarantäne sollen, wenn sie aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren. Die neue Regelung soll ab dem 10. April gelten. Bis dahin sollten die konkreten Einzelheiten mit den Ländern ausgearbeitet werden, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Der Bund sei an einem »möglichst einheitlichen Vorgehen« interessiert.

Die Regelung betrifft nur Personen, die sich für mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben, Berufspendler sind demnach nicht betroffen. Zudem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie etwa Lastwagenfahrer und medizinisches Personal.

Um Saisonarbeitern vor allem in der Landwirtschaft die Tätigkeit in Deutschland zu ermöglichen, besteht bei der Einreise für einen mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt die Möglichkeit nachzuweisen, dass eine zweiwöchige Quarantäne sichergestellt sei oder gleichwertige betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung gelten. Eine Ausweitung der Grenzkontrollen zu Ländern wie Polen, den Niederlanden oder Belgien wurde nicht beschlossen. Mit Agenturen

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