Corona-Protest mit Abstand statt Kommunion!

Gottesdienste erlaubt, Demonstrationen nicht?

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 1 Min.

Grundrechte abwägen sollte sich verbieten. Sie stehen gleichberechtigt nebeneinander. Doch es ist auch klar: Einzelne dürfen ein Grundrecht nur so in Anspruch nehmen, dass es die Freiheit anderer nicht einschränkt. Die Coronakrise gefährdet dieser Tage, mal konkreter, mal abstrakter, unser Leben und damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Wir sind gefordert zu gewichten.

Am vergangenen Wochenende löste die Polizei Demonstrationen auf. Menschen demonstrierten auf Abstand dafür, die schutzlosen Geflüchteten aus den griechischen Camps zu evakuieren. Am gleichen Wochenende drängten Religionsgemeinschaften darauf, sich zu Gottesdiensten versammeln zu dürfen. Dabei sind Kirchbesuch und stille Einkehr erlaubt. Doch manchen reicht das nicht. In einer Berliner Kirche gab der Propst die Kommunion aus. Teils direkt in den Mund der Gläubigen.

Menschen schützen muss Priorität haben. Kurzfristig vor Infektionen und Tod in Camps, langfristig vor Diskriminierung durch Datenmissbrauch. Immer aber auch vor dem Ego eskalierender Fundamentalisten in Kirchen und Sicherheitsbehörden.

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