Betreuungskräfte nach Rückkehr in Quarantäne?

  • Lesedauer: 2 Min.

Ich bekomme die Corona-Zeit auf besondere Weise zu spüren. Denn ich bin im Pflegeberuf tätig und leide unter den strikten Einreisebestimmungen für polnische Berufspendler. Was ist in diesem Zusammenhang von beiden Seiten zu beachten?
Karolina B., Szczecin

Auskunft gibt Dr. Katarzyna Guzenda vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB):

Seit dem 27. März 2020 sind die Einreisebestimmungen für polnische Berufspendler infolge der Corona-Epidemie verschärft worden. Das gilt auch für Betreuungskräfte, die in deutsche Privathaushalte entsandt werden. Die neuen Regeln zur Grenzschließung bedeuten, dass polnische Betreuungskräfte weiterhin nach Deutschland kommen können. Bei der Rückreise nach Polen müssen sie sich aber in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.

Da Betreuungskräfte normalerweise über einen langen Zeitraum von etwa zwei Monaten in Deutschland sind, sollte diese Regelung zu Anfang der Corona-Zeit noch keine allzu großen Auswirkungen haben. Hat die Betreuungszeit gerade begonnen oder ist sie für die nächste Zeit geplant, müssen sich also weder die zu Pflegenden noch die Betreuungskräfte Sorgen machen. Dauert die Ausnahmesituation länger, kann es allerdings passieren, dass den Entsendeunternehmen weniger Arbeitskräfte als sonst zur Verfügung stehen und es zu Betreuungsengpässen kommt.

In Zeiten, in denen Entsendeunternehmen der pflegebedürftigen Person keine Betreuungskraft zur Seite stellen können, müssen die hiesigen Verbraucher grundsätzlich kein Entgelt bezahlen. Falls es zu Betreuungslücken kommt, sollte man mit dem polnischen Entsendeunternehmen die Dauer des Ausfalls klären. Wir raten, solche Absprachen grundsätzlich nicht nur telefonisch zu machen, sondern sie sich schriftlich oder per E-Mail bestätigen zu lassen.

Für diese Zeit müssen Betroffene eine Ersatzbetreuung organisieren, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst. Bei längerem Ausfall sind Verbraucher berechtigt, den Vertrag mit dem Entsendeunternehmen zu kündigen.

Fragen zu grenzüberschreitenden Verbraucherangelegenheiten beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum telefonisch und per E-Mail: telefonische Beratungstermine können unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbart werden. Die Verbraucherzentrale bietet im Rahmen des Projektes »Grauer Pflegemarkt« zusätzlich eine Hotline für Fragen rund um Verträge zur häuslichen 24-Stunden-Betreuung: (030) 544 45 968 montags und dienstags von 10 bis 14 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr.

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