Warten auf mehr Gerechtigkeit

Die SPD hat in der Koalition zwar die Grundrente durchgesetzt, doch viele Bedürftige sind ausgeschlossen und Gelder könnten erst rückwirkend gezahlt werden

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Union hat ihre Hinhaltetaktik beendet. Am Freitag wird der Bundestag erstmals über die Einführung der Grundrente beraten. Eigentlich war die Parlamentsdebatte im April geplant, sie wurde aber wegen dringender Diskussionen über die Auswirkungen der Coronakrise und des fehlenden Willens konservativer Politiker, sich frühzeitig mit der Grundrente zu beschäftigen, verschoben.

In der Koalition wurde lange über die Details gestritten. Letztlich setzten CDU und CSU eine Einkommensprüfung durch. Zu Beginn der Coronakrise hatten Politiker der Union einen neuen Anlass gefunden, um das sozialdemokratische Projekt zu attackieren. Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) forderte, dass die Grundrente wegen der »aktuell hohen Staatsausgaben« überdacht werden müsse. Dabei war die Grundrente bereits im Februar vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Linnemann gehört dem Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der Unionsfraktion an. Diese einflussreiche Organisation sieht sich als »marktwirtschaftliches und ordnungspolitisches Korrektiv, vor allem als Gegengewicht zur SPD«, wie es auf der Website des PKM heißt. Wenn Gelder zugunsten von Geringverdienenden umverteilt werden sollen, kann man sich sicher sein, dass der PKM dagegen protestiert.

Ähnliches war zuletzt in der FDP zu hören. »Unsinnige Ausgabenprogramme« müssten unverzüglich beendet werden, sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr der Agentur AFP. Das Bundesfinanzministerium ging kürzlich von Mindereinnahmen in Höhe von rund 82 Milliarden Euro aus, davon etwa 33 Milliarden Euro beim Bund. Die FDP behauptete, dass die Wirtschaft durch Steuersenkungen wieder wachsen könnte. Allerdings verlieren - wie so oft in Krisenzeiten - die neoliberalen Klientelpolitiker an Einfluss. Unter dem schwarz-roten Bündnis werden staatliche Ausgaben erhöht, um dem Konjunkturrückgang entgegenzuwirken.

Die Grundrente soll die Altersbezüge von Menschen erhöhen, die jahrzehntelang gearbeitet, aber wenig verdient haben und deshalb niedrige Renten bekommen. Ziel ist, dass Betroffene mehr zur Verfügung haben als die sogenannte Grundsicherung.

Doch noch ist fraglich, wann sie davon profitieren werden. Der bisherige Zeitplan sieht vor, dass die Grundrente zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft tritt. Stephan Fasshauer, Mitglied im Direktorium der Deutschen Rentenversicherung, hatte kürzlich dem »Focus« gesagt: »Wir können mit der Auszahlung der Grundrente voraussichtlich im Juli des nächsten Jahres beginnen, bei ungünstigeren Rahmenbedingungen im Laufe des dritten Quartals.« Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will notfalls, dass die Gelder rückwirkend ausgezahlt werden.

In Medienberichten hieß es, dass Sachbearbeiter und IT-Fachleute nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorankommen, weil sie im Homeoffice arbeiten. Aber das ist nicht der einzige Grund. »Insbesondere die Ermittlung der Zuschlagsberechtigten unter den Bestandsrentnern ist verwaltungstechnisch äußerst aufwendig«, heißt es im schwarz-roten Entwurf. Die Union hat mit der Einkommensprüfung also nicht nur dafür gesorgt, dass sich der Kreis der Anspruchsberechtigten von drei auf 1,3 Millionen Menschen verringert, sondern das Projekt auch bürokratischer gemacht. Leidtragende sind die Menschen, die wohl länger darauf warten müssen, dass ihre Renten aufgestockt werden.

Der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Matthias W. Birkwald, hatte zudem kritisiert, dass zwar fast 20 Prozent aller Rentnerhaushalte als arm gelten, aber nur fünf Prozent von der Grundrente profitieren werden. »Alle Berechtigten mit mehr als 33 Jahren im Niedriglohnsektor werden sich einer jährlichen Einkommens- und Vermögensprüfung durch das Finanzamt unterziehen müssen«, monierte Birkwald. Jeder noch so geringe Zuschlag werde dann nochmal um 12,5 Prozent gekürzt. Von einem Zuschlag von 300 Euro brutto blieben nur 233 Euro netto übrig.

Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat dem Instrument noch zustimmen. Im Startjahr wird die Grundrente voraussichtlich rund 1,4 Milliarden Euro kosten.

Sie soll durch Einnahmen aus einer möglichen Finanztransaktionssteuer finanziert werden. Doch diese Steuer gibt es noch gar nicht. Im April hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz diesbezüglich einen neuen Anlauf auf europäischer Ebene unternommen. Zu Jahresbeginn war er bei seinen EU-Kollegen noch abgeblitzt. Nun liegt ein Kompromissvorschlag des Sozialdemokraten auf dem Tisch. Scholz schwebte vor, dass beim Kauf von Aktien großer Konzerne 0,2 Prozent des Geschäftswerts an Steuern fällig werden. Das sollte dem Fiskus in Deutschland etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Doch Österreich und andere Staaten erteilten dem Vorhaben eine Absage.

Nun soll eine Klausel es ermöglichen, dass EU-Staaten im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit bei der Steuer ihre nationalen Lösungen vorerst beibehalten können, solange sie »eine Steuer auf den Handel mit Finanzinstrumenten« erheben. Eine Anpassung der nationalen Regeln wäre somit nicht nötig, allerdings entstünde vorerst auch kein einheitliches Modell für die Finanztransaktionssteuer. Es wäre »ein erster Schritt zum nötigen Grad der Harmonisierung«, heißt es in dem Vorschlag von Scholz.

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