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Erneut Ermittlungen im Fall Amad A. eingeleitet
Einem Polizisten wird Freiheitsberaubung vorgeworfen
Kleve. Die Staatsanwaltschaft Kleve hat im Fall des unschuldig eingesperrten und nach einem Zellenbrand ums Leben gekommenen Syrers Amad A. erneut Ermittlungen eingeleitet. Einem Polizisten werde Freiheitsberaubung vorgeworfen, bestätigte Oberstaatsanwalt Günter Neifer am Dienstag auf Anfrage.
Der Araber Amad A. war irrtümlicherweise auf Basis eines Haftbefehls für den dunkelhäutigen Afrikaner Amedy G. eingesperrt worden. Medienberichten zufolge soll eine Staatsanwältin aus Braunschweig drei Wochen nach der Verhaftung Amad A.s den Beamten der Kreispolizeibehörde Kleve ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass dieser nicht mit dem Afrikaner identisch sei. Dennoch wurde Amad A. nicht freigelassen.
Die Staatsanwältin soll einen Vermerk zu ihrem Anruf angefertigt haben, über den der »Kölner Stadt-Anzeiger« zuerst berichtet hatte. Nach Angaben des »Spiegels« leitete die Staatsanwaltschaft daraufhin die neuen Ermittlungen ein.
Die Behörde hatte bereits gegen mehrere Polizisten in dem Fall ermittelt, diese Ermittlungen aber eingestellt. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit dem Fall. Dort soll der Beamte, gegen den nun ermittelt wird, Medienberichten zufolge bereits ausgesagt, den Anruf aus Braunschweig aber verschwiegen haben. Der Beschuldigte zähle nicht zu den Beamten, gegen die bereits im ersten Verfahren ermittelt worden sei, sagte Neifer der Deutschen Presse-Agentur.
Der hellhäutige Syrer war den bisherigen Ermittlungen zufolge am 6. Juli 2018 wegen eines Haftbefehls eingesperrt worden, der für den dunkelhäutigen Amedy G. aus Mali galt. Amad A. hatte wochenlang in Kleve unschuldig im Gefängnis gesessen und schließlich in seiner Zelle selbst Feuer gelegt. Dabei erlitt der 26-Jährige so schwere Verbrennungen, dass er im September 2018 in einer Klinik starb. dpa/nd
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