Kein Schaden für Seehofer

Uwe Kalbe zum Urteil, das den Minister an seine Neutralitätspflicht erinnert

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 1 Min.

Horst Seehofer ist auch künftig nicht zur Persönlichkeitsspaltung gezwungen. Als Regierungsmitglied ist er zur Neutralität verpflichtet, als Politiker aber natürlich weiterhin Teil des politischen Meinungskampfes. Dass Minister die ihnen vorübergehend verliehene Macht mit Zurückhaltung für eigene politische Ambitionen nutzen, zu dieser Gratwanderung sind sie gezwungen, und das ist auch gut so. Horst Seehofer scheint hier auch ein persönliches Problem zu haben.

Freilich hat Seehofer manchmal auch recht. Wenn er die AfD staatszersetzend nennt, zum Beispiel. Die AfD will jenen Staat beseitigen, den auch Linke mit Ambition zum Systemwechsel verteidigen müssen - den demokratischen und jenen Normen verpflichteten Staat, der die Rechte des Individuums und von Minderheiten schützt. Diese Norm gerade ist auch im Urteil abzulesen, das an die Pflicht der Regierung zur politischen Neutralität erinnert. Wenn Regierungsmehrheiten die unterlegenen Minderheiten qua Amt benachteiligen dürften, wäre die Tür zur Diktatur geöffnet. Es ist also gut, dass die Regierung wenigstens formal zur Gleichbehandlung gezwungen ist. Da bleiben noch Benachteiligungen zur Genüge, wie gerade die Linke weiß. Die AfD wiederum, die jetzt ihren Sieg feiert, profitiert erneut von einer Regel, die sie eigentlich selbst abschaffen will.

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