Im Zweifel einfach auflegen
Unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge
Unvermindert beschweren sich Verbraucher über unerwünschte Telefonwerbung. Durch die derzeitigen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind mehr Menschen zu Hause und telefonieren wieder häufiger. Worauf Verbraucher achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Telefonwerbung ohne Einwilligung nicht erlaubt
Das neueste unschlagbare Angebot auf dem Mobilfunkmarkt oder ein supergünstiger Stromtarif: Verbraucher erhalten solche und ähnliche Werbeanrufe, ohne dass sie diese überhaupt wollen. »Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist Werbung am Telefon nicht erlaubt«, sagt Rechtsexpertin Michèle Scherer von der VZB.
Sie warnt aber auch: »Obwohl Telefonwerbung ohne Einwilligung nicht zulässig ist, können am Telefon geschlossenen Verträge wirksam sein.« Die einzige Ausnahme davon sind Verträge zur Anmeldung oder Registrierung für Gewinnspiele. »Solche Verträge bedürfen der Textform. Die Verbraucher müssen also den Vertrag im Nachgang zum Telefonat noch einmal bestätigen, damit er wirksam wird. Alle anderen Verträge, zum Beispiel Mobilfunk- oder Energieverträge, sind auch per Telefon gültig.«
Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, am Telefon geschlossene ungewünschte Verträge wieder los zu werden: »In aller Regel können Verbraucher telefonisch geschlossene Verträge mindestens 14 Tage lang widerrufen«, so Scherer. »Dazu bieten wir verschiedene Musterbriefe als Hilfestellung an, um die am Telefon (angeblich) geschlossenen Verträge wieder loszuwerden.« Die Musterbriefe finden Interessierte unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/musterbriefe/vertraege-reklamation/fernabsatzvertraege-34349
Tipps gegen die Telefonwerbung
Um unerwünschte Telefonwerbung künftig zu vermeiden, sollten Verbraucher sehr behutsam mit ihrer Telefonnummer umgehen und diese nur dann angeben, wenn sie für die Vertragsabwicklung unbedingt nötig ist. »Achten Sie außerdem darauf, der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken zu widersprechen«, rät die Verbraucherschützerin.
»Wenn Sie einen ungebetenen Anruf erhalten, notieren Sie Datum, Telefonnummer sowie das beim Telefonat beworbene Produkt und gegebenenfalls Namen und melden Sie dies der Bundesnetzagentur«, rät Scherer. Diese kann Bußgelder bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verhängen. »Zudem raten wir, am Telefon grundsätzlich keinem Vertrag vorschnell zuzustimmen - legen Sie einfach auf, wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.«
Die Verbraucherzentrale Brandenburg geht aktuell Beschwerden von Verbrauchern in der Corona-Zeit nach. Wenn Sie fragwürdige Geschäfte beobachten, die die aktuelle Situation nutzen, um daraus Profit zu schlagen, melden Sie das über die Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale. VZB/nd
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat ihr telefonisches Angebot ausgeweitet. Telefonische Beratungstermine können am landesweiten Servicetelefon unter (0331) 98 22 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) oder online vereinbart werden unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
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