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Kreuzfahrt-Absagen: AIDA reihenweise verurteilt
Schadenersatzanspruch nach Kreuzfahrt-Absagen
Die Absagen wurden oft auch dann mit der Sicherheitslage im Roten Meer oder im Suezkanal begründet, wenn die Kreuzfahrten überhaupt nicht durch die Risikogebiete hätten führen sollen.
Zwischenzeitlich bestätigte das Oberlandesgericht Rostock (Az. 1 U 95/24) im Mai 2025, dass Betroffene in diesen Fällen Schadenersatz von AIDA fordern können. In der Folge nahm AIDA reihenweise Berufungen zurück, die gegen Entscheidungen des AG Rostock eingelegt worden waren. Die durch Kreuzfahrt-Anwalt.de vertretenen Kläger erhielten Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises, in der Regel mittlere vierstellige Zahlungen. »Von Absagen Betroffene, deren Kreuzfahrten vor den Transreisen durch das Rote Meer geplant waren, sollten spätestens jetzt Schadenersatzansprüche durchsetzen. Denn die Verjährung droht«, so Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de.
Viele Reedereien sagten sogenannte Transreisen durch Risikogebiete ab. Reisende haben damit kein Problem, da so Entspannung kaum möglich ist. Anders sieht es aus, wenn eine Kreuzfahrt abgesagt wird, deren Route überhaupt nicht durch das Rote Meer oder den Suezkanal geführt hätte. So erging es den durch Kreuzfahrt-Anwalt.de vertretenen Klägern. Sie hatten die Kreuzfahrt »Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2« mit AIDAblu vom 27.2. bis 12.3.2024 gebucht, die ausgehend von den Seychellen hätte stattfinden sollen und mit der angespannten Sicherheitslage im Roten Meer rein gar nichts zu tun hatte. Als Begründung gab AIDA an, dass das Schiff über die längere Route entlang der afrikanischen Küste überführt werden müsse und damit umfangreiche Fahrplanänderungen und mehrere Reiseabsagen notwendig geworden seien. Grund für die Absage war damit allein das Interesse, die nach der Transreise anstehende Saison pünktlich starten zu können.
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»In einem solchen Fall kann sich AIDA nach unserer Rechtsauffassung nicht auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne der reiserechtlichen Schadenersatzvorschriften berufen. Vielmehr traf AIDA die bewusste und rein unternehmerische Entscheidung, das Schiff so zeitig auf den erforderlichen Umweg zu schicken, dass der Beginn der Kreuzfahrtsaison im östlichen Mittelmeer planmäßig erfolgen kann«, erläutert Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Das OLG Rostock sprach dem dortigen Kläger mehrere Tausend Euro Schadenersatz zu. kreuzfahrt-anwalt.de/nd
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