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Falsche Angaben zum Nebenjob

Arbeitsrecht

  • Lesedauer: 2 Min.

Er habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, urteilte das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom 12. Juni 2020 (Az. 3 K 749/20.TR). Er habe seinem Dienstherrn gegenüber falsche Angaben gemacht und seine Nebentätigkeit zudem in einer Zeit ausgeübt, in der er wegen einer Erkrankung dienstunfähig und als Beamter freigestellt war.

Er habe wahrheitswidrig behauptet, er würde nur als »Aushilfe« im Betrieb seiner Lebensgefährtin arbeiten. Tatsächlich aber betrieb er laut Gericht ein eigenes Gewerbe im Gesundheits- und Wellnessbereich und vertrieb zudem Nahrungsergänzungsmittel. Insgesamt habe er sich »ohne Scheu als umtriebiger Unternehmer hervorgetan, statt seinen dienstlichen Pflichten nachzukommen und sich seinem Genesungsprozess zu widmen«, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Leichter Anstieg der Arbeitsrechtsklagen in Thüringen

An den vier Thüringer Arbeitsgerichten wurden in der Corona-Pandemie von März bis Mai in erster Instanz 2080 neue Verfahren verzeichnet, sagte die Präsidentin des Thüringer Landesarbeitsgerichts, Susanne Engel. Im Vorjahreszeitraum seien es noch 1975 gewesen.

Die wenigsten der neuen Fälle hätten allerdings einen Bezug zur Coronakrise. Das liege wahrscheinlich auch daran, dass im Moment noch vieles über Kurzarbeit geregelt werde. Erst danach werde sich zeigen, ob es zu einer Kündigungswelle und zu mehr Schutzklagen komme.

Kritisch äußerte sich Engel zum geplanten Rechtsanspruch auf Homeoffice. Es müssten die Arbeitnehmerschutzrechte Berücksichtigung finden. dpa/nd

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