Vor untergeschobenen Energieverträgen warnen

Verbraucherzentrale Brandenburg

  • Lesedauer: 3 Min.

Worauf sollten Verbraucher achten, wenn sie jemand an der Haustür oder am Telefon in ein Gespräch zum Thema Energie verwickelt?

Verbraucher berichten immer wieder, dass an ihrer Haustür Vermittler unterschiedlicher Energieanbieter anklopfen. »Die Besucher machen laut Verbraucheraussagen nicht immer deutlich, dass sie einen Anbieterwechsel einleiten wollen«, so Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Mancher Vertreter sagt, er wolle nur ein günstiges Angebot vorstellen, andere tun so, als wollten sie den bestehenden Vertrag prüfen. Im Gespräch fragen die Vermittler dann jedoch genau die Daten ab, die für einen Anbieterwechsel notwendig sind. Das sind neben dem Namen des Verbrauchers und der Adresse, der Name des bisherigen Lieferanten, die Zählernummer und die Kontodaten. Einige Tage später erfahren die überraschten Verbraucher, dass der Versorgerwechsel »geklappt« habe, ohne dass sie das in Wirklichkeit gewollt hätten.

Diese Masche funktioniert leider auch am Telefon, wie die Verbraucherbeschwerden zeigen. Vertreter verwickeln Verbraucher in ein Gespräch, in dem es beispielsweise um ein neues Angebot geht. Für die Betroffenen ist dabei nicht erkennbar, dass der Gesprächspartner Informationen für einen Anbieterwechsel erfragt.

Das Problem: Haben Vertreter die nötigen Daten der Verbraucher, können sie selbstständig und ohne weitere Einwilligung vom Verbraucher in seinem Namen einen Anbieterwechsel veranlassen. Der Vertreter erhält eine Provision, der Verbraucher einen ungewollten Energievertrag.

Betroffene müssen schnell handeln. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn sie einen Vertrag am Telefon oder an der Haustür geschlossen haben. Darüber hinaus müssen sie so schnell wie möglich den bisherigen Energieanbieter kontaktieren und ihm mitteilen, dass sie gar nicht kündigen wollten und die Kündigung nicht wirksam ist. Auf diese Weise kann man manchmal noch den Anbieterwechsel verhindern.

»Alle Warnglocken sollten angehen, wenn ein unbestellter Besucher oder Anrufer nach der Zählernummer fragt. Denn diese Information ist nur für einen Anbieterwechsel relevant. Daher raten wir, die Zählernummer keinesfalls herauszugeben«, so die Verbraucherschützerin.

Die Verbraucherzentrale fordert schon seit Langem, dass solche Verträge neu geregelt werden. Verbraucher sollten nach einem Vertragsabschluss am Telefon Unterlagen erhalten und den Vertrag prüfen und bestätigen müssen. Außerdem sollte der neue Versorger dem Altversorger das Einverständnis des Verbrauchers zur Kündigung der Strom- und Gasverträge standardmäßig vorlegen müssen, um untergeschobene Verträge zu verhindern.

Die Verbraucherzentrale geht aktuell Beschwerden von Verbrauchern in der Corona-Zeit nach. Wenn Sie fragwürdige Geschäfte beobachten, die die aktuelle Situation nutzen, um daraus Profit zu schlagen, melden Sie das über die Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale Brandenburg. VZB/nd

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat ihr telefonisches Angebot zur individuellen Beratung ausgeweitet. Telefonische Beratungstermine können am landesweiten Servicetelefon unter (0331) 98 22 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) oder online vereinbart werden.

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