Entschädigung auch für Eltern behinderter erwachsener Kinder
Bisher haben nur Eltern minderjähriger Kinder einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten, wenn sie in der Corona-Krise ihre Söhne und Töchter zu Hause betreuen müssen.
Dass auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung eine solche Entschädigung beanspruchen können, hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe in den vergangenen Wochen immer wieder mit Nachdruck gefordert.
Nun hat der Bundesrat mit seiner Zustimmung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz ein wichtiges Signal für Menschen mit Behinderung und ihre Familien gesetzt und der Änderung im Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Dazu erklärte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt: »Das ist eine ungeheure Entlastung für Eltern und ein großer Erfolg für die Lebenshilfe.«
Nachdem Werkstätten und andere Einrichtungen der Tagesbetreuung wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, betreuen und pflegen Tausende Familien ihre erwachsenen Angehörigen mit Behinderung rund um die Uhr zu Hause und gehen damit an ihre Belastungsgrenze. Nun haben sie immerhin einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall. Lebenshilfe/nd
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